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01.02.2001 13:42

Mit neuen Ideen gegen Warteschleifen - Studie der TU Berlin

Ramona Ehret Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Technische Universität Berlin

    Vorschläge für eine verbesserte Vergabepraxis von Start- und Landerechten

    Auf dem europäischen Kontinent erreicht heute rund ein Viertel aller Flüge ihr Ziel nur mit Verspätung. Grund hierfür sind zumeist Kapazitätsengpässe auf den Flughäfen. Für den rapide zunehmenden Luftverkehr können jedoch nur sehr begrenzt neue Kapazitäten geschaffen werden. Daher gerät das traditionelle Verfahren zur Zuteilung der Start- und Landerechte (Slots) auf der Basis so genannter Großvaterrechte immer mehr in die Kritik. Es vermag die Knappheitsverhältnisse nicht richtig widerzuspiegeln. Auch schützt die gegenwärtige Slot-Zuteilung die Besitzstände der etablierten Airlines und behindert dadurch den Wettbewerb im Luftverkehr. Angesichts dieser Entwicklung und vor dem Hintergrund der 1993 in der Europäischen Union eingeführten Liberalisierung des Zugangs von Airlines zum Flugverkehr gewinnt die Frage nach der Zuteilung von Zeitnischen für Starts und Landungen an EU-Flughäfen zunehmend an Bedeutung.

    Einen gangbaren Ausweg aus der Misere haben Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers und seine Mitarbeiter vom Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik der TU Berlin entwickelt. In der nun vorliegenden Studie wird die derzeitige Vergabepraxis von Slots untersucht. Das Team unterbreitet Vorschläge, wie diese künftig effizient und wettbewerbsfördernd verteilt werden können. Die Studie wurde im Auftrag der Hoch-tief AirPort GmbH, Essen, erstellt.

    Konkret empfohlene Einzelmaßnahmen sind:

    · Einführung eines Kapazitätszuschlags auf überlasteten Flughäfen mit der Maßgabe an den Flughafenbetreiber, zusätzliche Gebühreneinnahmen nachweislich in die Erweiterung der Flughafenkapazität zu investieren. Kann er diesen Nachweis innerhalb einer vorgegebenen Zeitperiode nicht erbringen, so muss er die erhobenen Zuschläge zurückerstatten bzw. an den Staat abführen.
    · Erhebung einer "pauschalen" Start- und Landegebührkomponente zur Abdeckung der Fixkosten. Diese, einer Hotelreservierungsgebühr ähnliche Preiskomponente, ist von den Airlines im Voraus und auch im Fall einer Nicht-Nutzung des Slots (No shows) zu entrichten (Reservierungsgebühr). Die verbleibenden variablen Teile der Start- und Landegebühren werden um die fixen Teile bereinigt und abgesenkt, um allein die variablen Kosten zu decken.
    · Zeitliche Befristung der Gültigkeit aller Slots auf einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren.
    · Die Slots fallen an den Pool und werden im Rahmen einer Slot-Auktion daraus versteigert. Die Auktionserlöse sollten dem Ausbau der Infrastruktur des jeweiligen Flughafens dienen. Sie ersetzen die o.g. Kapazitätsgebühr und sollten grundsätzlich ebenso verwendet werden.
    · Einführung von Elementen des Slothandels. Dabei ist an einen beschränkten Slothandel gedacht, der Formen des Leasings einer zeitlichen Befristung unterwirft und die tatsächliche Nutzung geleaster Slots sicherstellt. Der Slothandel sowie Futures und Options verschaffen den Airlines die notwendige Flexibilität für ihre Planungen.

    Dieses empfohlene, stufenweise Vorgehen zielt somit langfristig auf die Abschaffung der gegenwärtigen Großvaterrechte und auf die Zuteilung von Slots im Rahmen von Auktionen. Die Veränderungen der Flughafen-Gebühren als erste Schritte sind innerhalb des gegenwärtigen EU-Rechtsrahmens bereits heute möglich. Dahingegen setzen die nachfolgenden Maßnahmen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen voraus und stellen somit Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, d. h. insbesondere die EU-Kommission dar.

    Letztlich werden sämtliche Marktteilnehmer und Flughafen-Stakeholder Gewinner der vorgeschlagenen, stärker marktorientierten Gestaltung des Slot-Zuteilungssystems sein:

    · Die Fluggäste profitieren von der gestiegenen Wettbewerbsintensität zwischen den Airlines durch niedrigere Flugticketpreise und ein besseres Flugdienstangebot.
    · Sämtliche Airlines erhalten durch die Aufgabe der Großvaterrechte freien Zugang zu sämtlichen Flughäfen der EU.
    · Das Umfeld der Flughäfen und die Anwohner profitieren von einer ressourcenschonenderen und effizienteren Nutzung der knappen Flughafenkapazitäten. Zudem werden Wachstumsimpulse auf die lokale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt ausgesendet.
    · Flughäfen wird die Möglichkeit einer effizienteren Nutzung der von ihnen vorgehaltenen Infrastrukturkapazitäten ermöglicht.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern Henning Tegner vom Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, Tel.: 030/314-25680, Fax: -26934, E-Mail: ht@wip.tu-berlin.de

    Diese Studie steht zum download in deutscher und englischer Sprache auch im World Wide Web unter der Adresse http://wip.tu-berlin.de zur Verfügung.

    Diese Medieninformation finden Sie auch im World Wide Web unter der Adresse:
    http://www.tu-berlin.de/presse/pi/2001/pi22.htm


    Weitere Informationen:

    http://wip.tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Verkehr / Transport, Werkstoffwissenschaften
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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