Im Dezember wurden die Ergebnisse der Verhandlungen über den Tarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Kernpunkt des ausgehandelten Ergebnisses ist die Fortsetzung des Modells der Beschäftigungssicherung im Öffentlichen Dienst bei gleichzeitiger Absenkung der Wochenarbeitszeit und entsprechender Lohnanpassung.
Die Tarifparteien haben nunmehr die Fortsetzung des bisherigen Modells für weite Teile des Öffentlichen Dienstes vereinbart. Ausdrücklich ausgenommen werden die Hochschulen des Landes, deren Belegschaften ab 01.01.2010 zur regelmäßigen Arbeitszeit (100%) bei vollem Lohnausgleich zurückkehren.
Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die von den Hochschulen des Landes in den nächsten Jahren zu bewältigen sind, begrüßt die Landesrektorenkonferenz ausdrücklich die in dem Tarifergebnis zum Ausdruck kommende besondere Bedeutung des Hochschulsektors für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt.
Zugleich müssen die Hochschulen des Landes aber darauf hinweisen, dass die nun vereinbarte, ab 01.01.2010 geltende Regelung eine massive finanzielle Mehrbelastung der Hochschulhaushalte bedeutet, die ohne einen entsprechenden Ausgleich durch die Zuweisung zusätzlicher Mittel aus dem Landeshaushalt nicht aufgebracht werden kann. Die mit Globalbudgets ausgestatteten Hochschulhaushalte sind bereits jetzt bis zur Leistungsgrenze belastet, ihre Haushalte bieten keinen Spielraum für zusätzliche Ausgaben.
Es muss nochmals betont werden, dass die Hochschulen des Landes zurzeit eine finanzielle Ausstattung für 34.000 Studienplätze erhalten. Tatsächlich sind im Wintersemester 2008/2009 aber über 51.000 Studierende an den Hochschulen des Landes eingeschrieben. Land und Hochschulen haben sich im Hochschulpakt 2020 verpflichtet, auch weiterhin erheblich über der finanzierten Studienkapazität hinaus Studierende zu immatrikulieren.
In dieser Situation müssen die Hochschulen des Landes darauf aufmerksam machen, dass eine Mehrbelastung der Hochschulbudgets durch das vorliegende Ergebnis der Tarifverhandlungen das Erreichen der Ziele des Hochschulpakts 2020 vereiteln und betriebsbedingte Kündigungen an den Hochschulen notwendig werden.
Daher ist es unerlässlich, die den Hochschulen entstehenden Mehrbelastungen durch diesen Tarifvertrag sowie die überfällige, ebenfalls zum 01.01.2010 anstehende Angleichung der Gehälter und Bezüge an das so genannte West-Niveau so auszugleichen, wie dies in anderen Bundesländern in vergleichbaren Situationen geschehen ist.
Prof. Dr. Armin Willingmann, Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch

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