Universität Tübingen wird künftig in sieben Fakultäten gegliedert sein
In seiner Sitzung am 15. Januar hat der Senat der EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN den Rahmen für eine Neustrukturierung der Fakultäten beschlossen. Demnach wird es künftig statt bisher 14 Fakultäten nur noch sieben Fakultäten geben: vier Großfakultäten und drei Kleinfakultäten. Die durch staatliche Vereinbarungen in ihrem Bestand festgelegten beiden theologischen Fakultäten (je 15 Professuren) und die Juristische Fakultät (22 Professuren) werden in bisheriger Zusammensetzung bestehen bleiben. Die bisherige Medizinische Fakultät bleibt als Großfakultät mit 102 Professuren bestehen. Aus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften wird eine neue große Fakultät für Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften mit 49 Professuren geschaffen. Eine große Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät mit den Bereichen Chemie, Pharmazie und Biochemie, Biologie, Mathematik, Informatik und Psychologie, Physik sowie Geowissenschaften wird in Zukunft über 126 Professuren verfügen. Schließlich wird die neue große Philosophische Fakultät mit 79 Professuren die bisherigen Fakultäten für Philosophie und Geschichte, die Neuphilologische Fakultät und die Fakultät für Kulturwissenschaften vereinigen.
Die Fakultäten werden nun in Verhandlungen eintreten, um die Detailstrukturen der Großfakultäten in Fachbereiche und die Zuordnung von Fächern und Lehrstühlen zu klären. Dieser Prozess soll bis Ende des Sommersemesters abgeschlossen sein.
Universitätsrektor Bernd Engler zeigt sich sehr zufrieden, dass der vom Rektorat angestoßene Prozess der Neustrukturierung so schnell zu einem einvernehmlichen Beschluss geführt hat. "Moderne und effiziente Fakultätsstrukturen sind notwendig, um die Einführung der Finanzbuchhaltung, eine Neuordnung der Prüfungsverwaltung und die bisherige Fakultätsgrenzen überschreitenden Graduiertenakademien zu ermöglichen." Schließlich erforderten die gegenwärtigen Herausforderungen wie Einführung von Qualitätsmanagement und Zielvereinbarungen, Planung neuer Forschungsstrukturen, Beschleunigung von Berufungsverfahren, Durchführung der W-Besoldung sowie Haushaltsautonomie der Fakultäten das Institut der hauptamtlichen Dekane in den Großfakultäten mit einer Amtszeit von sechs Jahren, so Engler.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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