Hochschule München optimiert zudem die eigenen Berufungsprozesse
"Ich vertraue den bayerischen Hochschulen". Mit diesem Satz hat Staatsminister Dr. Heubisch die neuen Weichenstellungen im Hochschulrecht kommentiert. Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Diesem Votum schließen sich auch die Präsidentin und die Präsidenten der Bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften einstimmig an.
Prof. Dr. Michael Kortstock, Präsident der Hochschule München, kommentiert: "Wir freuen uns auf mehr Autonomie und Handlungsfreiheit und übernehmen dafür selbstverständlich auch die Verantwortung. In unsere Berufungsverfahren sind Professorinnen und Professoren, Präsidiumsmitglieder und externe Berater einbezogen. Somit ist außerordentlich viel Fachwissen und Erfahrung in den Verfahren versammelt, um die Bewerberinnen und Bewerber kompetent zu beurteilen und über Berufungen selbständig zu entscheiden."
Um Berufungsverfahren weiter zu optimieren und zu beschleunigen, hat die Hochschule München eine Arbeitsgruppe Berufungen gebildet. Sie besteht aus VerwaltungsmitarbeiterInnen und ProfessorInnen. Die Gruppe berät und gibt ihr Fachwissen an die einzelnen Berufungskommissionen weiter. Schon jetzt gibt es in einigen Fakultäten so genannte Berufungskoordinatoren. Ziel ist es, in allen Fakultäten Berufungskoordinatoren zu haben. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Berufungskommission jederzeit auf dem neuesten Wissensstand ist und das Verfahren schnellstmöglich durchführen kann. Zusätzlich wird jedes Berufungsverfahren durch ein Mitglied des Präsidiums begleitet.
Die Autonomie bei Berufungsverfahren bedeutet für alle bayerischen Hochschulen, dass sie künftig in der Lage sein werden, Berufungsverfahren eigenständig und beschleunigt durchzuführen, um im internationalen Wettbewerb um Professoren und Professorinnen zu punkten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Organisatorisches
Deutsch

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