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02.02.2009 12:00

Zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland durch den Wissenschaftsrat

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Das Verfahren der institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen, das der Wissenschaftsrat seit 2001 durchführt, ist von einer internationalen Kommission evaluiert worden. Die Empfehlungen und Anregungen dieser Kommission waren Anlass für den Wissenschaftsrat, sich mit der künftigen Ausgestaltung dieses Verfahrens zu beschäftigen. Der Wissenschaftsrat sieht es danach auch in Zukunft als wichtige Aufgabe an, nichtstaatliche Hochschulen zu akkreditieren, um weiterhin hohe, länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards im nichtstaatlichen Hochschulbereich sicherzustellen. Darüber hinaus wird sich der Wissenschaftsrat den strategischen Fragen widmen, die sich für das deutsche Hochschulsystem aufgrund des Wachstums des nichtstaatlichen Sektors ergeben. Insbesondere ist beabsichtigt, im Jahr 2010 erstmals einen Bericht über das private Hochschulwesen in Deutschland vorzulegen.

    Zu den beschlossenen Modifikationen des Verfahrens im Einzelnen:

    Künftig soll jede Hochschule in nichtstaatlicher Trägerschaft lediglich eine institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat durchlaufen. "Damit entwickelt sich die Tätigkeit des Wissenschaftsrates weg von einer kontinuierlichen Qualitätssicherung im nichtstaatlichen Hochschulbereich hin zu einer einmaligen Überprüfung des Hochschulcharakters einer Einrichtung", erläutert der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. Diese Verfahrensänderung setzt jedoch voraus, dass die zu akkreditierende Hochschule über ein reines Konzeptstadium hinausgelangt ist. Daher wird der Wissenschaftsrat diese einmalige Akkreditierung im Anschluss an die Aufbau- und Gründungsphase einer Hochschule - nach mindestens drei Jahren Hochschulbetrieb - durchführen.

    Dementsprechend wird der Wissenschaftsrat nach einer Übergangszeit von zwei Jahren (ab Februar 2011) grundsätzlich weder Anträge auf Konzept- noch auf Reakkreditierungen entgegennehmen. Für die Reakkreditierung wird der Wissenschaftsrat spezielle Leitlinien entwickeln. Die Länder - denen die staatliche Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen obliegt - werden geeignete Institutionen mit der Durchführung der Verfahren betrauen. Denjenigen Ländern, die bereits in der Gründungsphase einer nichtstaatlichen Hochschule eine wissenschaftsgeleitete Prüfung für erforderlich halten, bietet der Wissenschaftsrat eine Konzeptprüfung durch seinen Akkreditierungsausschuss an.

    Bis zur Überarbeitung des "Leitfadens der institutionellen Akkreditierung", die binnen Jahresfrist angestrebt wird, werden alle Verfahren gemäß den bisher geltenden Bestimmungen bearbeitet.

    Hinweis: Die "Stellungnahme zur Zukunft der institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen in Deutschland durch den Wissenschaftsrat" (Drs. 8925-09) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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