Der in der Öffentlichkeit intensiv diskutierte 'Datenskandal' der Deutsche Bahn AG gibt Anlass zur Erörterung der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Möglichkeit des Einsatzes IT-gestützter Verfahren im Rahmen der betrieblichen Compliance, also der Sicherstellung ordnungsmäßiger Geschäftstätigkeit. Entsprechende Überlegungen sind Gegenstand des 6. Forschungsberichtes des Fachbereiches Wirtschaft der Fachhochschule Düsseldorf.
Prof. Dr. Felicitas G. Albers, Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Organisation und Datenverarbeitung, diskutiert dabei zu berücksichtigende Fragestellungen der Unternehmensführung, der organisatorischen Gestaltung des betrieblichen IT-Einsatzes und der Anwendung elektronischer Recherche- und Analyseverfahren, der Internen Revision, der Mitbestimmung und des Datenschutzes.
Zusammenfassend vertritt die Verfasserin die Auffassung, dass ein automatisierter Datenabgleich auch von großen Mengen nicht personalisierter Daten mit dem Ziel der Identifikation von Verdachtsfällen, grundsätzlich sowohl hinsichtlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) als auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden ist. Die Angemessenheit im Hinblick auf die generierten und zu personalisierenden Verdachtsfälle bleibt im Einzelfall zu prüfen. Mit der Personalisierung der Verdachtsfälle wird im Weiteren ein Verfahren mit hohem Organisations- und Formalisierungsgrad unter Beteiligung von Mitgliedern betrieblicher Aufsichts- und Überwachungsgremien, der Arbeitnehmervertretung sowie der Betroffenen erforderlich.
Interessierte können sich die aktuelle Studie kostenlos downloaden unter:
http://wirtschaft.fh-duesseldorf.de/forschung/publikationen/forschungsberichte/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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