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21.02.2001 13:28

HRK-Plenum verabschiedet Stellungnahme zum Europäischen Hochschulraum

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Das 193. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich am 20. Februar mit der Entwicklung und den Perspektiven im Anschluss an die sogenannte "Bologna-Erklärung" befasst. Die Bildungsminister von 29 europäischen Ländern hatten sich im Juni 1999 mit der Unterzeichnung dieser Erklärung auf die Schaffung eines europäischen Hochschulraums mit verbindlichen Selbstverpflichtungen verständigt. Für Mai 2001 ist ein weiteres Treffen der Minister mit europäischen Hochschulvertretern in Prag vorgesehen, auf dem sie über das bisher Erreichte sowie über die nächsten Reformschritte diskutieren werden. In Vorbereitung der Prager Konferenz werden die europäischen Hochschulen am 29./30. März in Salamanca ihre Position zum "Europäischen Hochschulraum" festlegen. Hier wird die HRK die jetzt verabschiedete Stellungnahme als Position der deutschen Hochschulen einbringen.

    Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Hochschulraums, die weit über den Hochschulbereich hinausgehe: So komme dem Projekt eine wichtige Rolle bei der anstehenden Erweiterung der Europäischen Union zu, da es eine Vorwegnahme künftiger Strukturen der Kooperation mit Mittel- und Osteuropa darstelle. Außerdem seien die Hochschulen unverzichtbar bei der Realisierung des ehrgeizigen Zieles des Europäischen Rates (Lissabon, März 2000), "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".

    Das zentrale Anliegen der Bologna-Erklärung zielt auf die Schaffung einer besseren Kompatibilität und Vergleichbarkeit der europäischen Hochschulsysteme. Das Plenum unterstützte dieses Anliegen ebenso wie die einzelnen Zielsetzungen der Bologna-Erklärung nachdrücklich. Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
    - Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch Einführung des (die Inhalte der erworbenen Fähigkeiten darstellenden) Diplomzusatzes,
    - Einführung von gestuften Abschlussgraden in allen Ländern, mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach frühestens drei Jahren,
    - ECTS-kompatible Leistungspunktsysteme, die auch auf den Bereich des lebenslangen Lernens anwendbar sind,
    - Beseitigung noch bestehender Mobilitätshemmnisse für Studierende, Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie Verwaltungsangehörige,
    - ein europäisches System der Qualitätssicherung mit vergleichbaren Methoden und Kriterien,
    - Förderung der europäischen Dimension, d.h. in der Lehrplangestaltung und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

    Die Hochschulen unterstrichen ihre Forderung, dass die Einführung der gestuften Abschlüsse Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master eine qualitätsgeleitete, von den Hochschulen bestimmte Entwicklung sein müsse. Daneben müssten in einer Reihe von Fächern auch weiterhin grundständige fünfjährige Programme möglich sein, die durch strikte Modularisierung eine weitgehende Durchlässigkeit erlauben. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es sich beim Bakkalaureus um einen alteuropäischen Abschlussgrad handelt, der bis in die 1830er Jahre auch an deutschen Universitäten vergeben wurde.
    Um die Vergleichbarkeit akademischer Abschlüsse und damit die Mobilität von Graduierten zu erhöhen, appellierte das Plenum an die Regierungen von Bund und Ländern, endlich das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der europäischen Region" (Lissabon 1997) zu ratifizieren.
    (Wortlaut der Stellungnahme im Internet unter www.hrk.de)


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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