BÄK und DGGG fordern umfassende Beratungsregelung zur Vermeidung von späten Schwangerschaftsabbrüchen
(Berlin/München, 13.03.2009) Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) begrüßen, dass der Deutsche Bundestag nunmehr intensiv darüber diskutiert, wie die Vorschriften zum Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden können. "Es stimmt uns zuversichtlich, dass in den vorliegenden fraktions-übergreifenden Gesetzesanträgen die Regelungsdefizite erkannt worden sind. Das Parlament muss jetzt gemeinsam an Lösungen arbeiten, die Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung in den schwierigen Belastungs- oder Konfliktsituationen geben. Die Chance für eine einvernehmliche Lösung darf nicht vertan werden", appellierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, durch Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Regelungsdefizite zu beseitigen.
Für die DGGG äußerte deren Präsident Prof. Dr. Rolf Kreienberg die Hoffnung, dass eine über die Parteigrenzen hinweg tragfähige Lösung zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischer Indikation gefunden werde. "Abbrüche im späten Stadium der Schwangerschaft sind nicht nur für die betroffenen Frauen häufig eine traumatische Erfahrung, auch für uns Ärzte sind sie eine große Belastung. Wir fordern deshalb schon lange ein schlüssiges Beratungskonzept zum Schutz kranken und behinderten Lebens. Wir wollen die medizinische Beratung intensivieren und zusätzlich eine psychosoziale Beratung anbieten. Denn der Beratungsbedarf steigt mit zunehmender Schwangerschaftsdauer, gerade bei komplizierten Schwangerschaften."
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 16. März 2009 betonen BÄK und DGGG die Notwendigkeit einer obligatorischen ärztlichen Beratung vor und nach der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen. Besonders hervorzuheben sei die enge Verbindung von ärztlicher und ergänzender psychosozialer Beratung, die durch weitere Beratungsangebote, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, flankiert wird. BÄK und DGGG begrüßen, dass in fast allen Entwürfen eine mindestens dreitägige Bedenkzeit bis zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs vorgesehen sei. Auch die von der Ärzteschaft geforderte Verbesserung der statistischen Erhebung werde in einigen der Gesetzentwürfe wenigstens ansatzweise umgesetzt. Sofern die Regelungen zur Dokumentationspflicht über die geltende Rechtslage hinausgingen, sollte eine zusätzliche Vorlage der Dokumentation bei einer lokalen Behörde nicht verlangt werden, fordern BÄK und DGGG. Für die Sanktionierung einer nicht ordnungsgemäßen Dokumentation stünden schon jetzt ausreichende Maßnahmen zur Verfügung.
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