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21.02.2001 17:56

Die FernUniversität Hagen nimmt Stellung zum Abschlussbericht des Expertenrates

Susanne Bossemeyer Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Das Rektorat der FernUniversität hat sich heute in einer Sondersitzung einen ersten Überblick über die Empfehlungen des Expertenrates und deren mögliche Auswirkungen auf die Hochschule verschafft. Zunächst begrüßt das Rektorat die Einschätzung des Gremiums, dass die FernUniversität mit der Leitentscheidung zur Entwicklung des Lernraums Virtuelle Universität auf dem richtigen Weg sei. Wie bereits Ministerpräsident Clement in seiner Regierungserklärung ausführte, betont auch der Expertenrat, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit der FernUniversität über den einzigen Anbieter eines universitären Fernstudiums im deutschsprachigen Raum verfügt. Sie weise aufgrund des spezifischen Erfahrungsfundusses einen klaren Vorsprung gegenüber traditionellen Universitäten auf dem Weg zur Virtuellen Universität auf. Deshalb plane die Landesregierung, die FernUniversität zu einer virtuellen Hochschule auszubauen.

    Allerdings registriert das Rektorat mit Befremden, dass weder im Querschnittsbericht zum Thema Neue Medien noch in den Ausführungen speziell zur FernUniversität die Erfolge und Positionierungen der Hochschule auf dem Gebiet des virtuellen Lehrens und Lernens in einem der heutigen Realität entsprechenden Entwicklungstand gewürdigt werden. Die Bestandsaufnahme des Expertenrates, die die Grundlage für seine Empfehlungen darstellt, ist in weiten Teilen von der Realität überholt. Dies ist auch ein Beispiel für die verschiedentlich zu Tage tretende Widersprüchlichkeit in Aussagen zu allgemeinen Strukturen und Fächern und daraus abgeleiteten Empfehlungen für Einzelmaßnahmen.

    Geradezu bestürzt zeigt sich die Hochschulleitung bezüglich der Empfehlungen, gleich drei Studiengänge einzustellen. Es handelt sich um den Diplomstudiengang Elektrotechnik, das Magister-Hauptfach "Soziale Verhaltenswissenschaften" und den grundständigen Studiengang "Rechtswissenschaft". Bei der Elektrotechnik geht es aus Sicht der Hochschule nicht um die Einstellung der grundständigen Ingenieurausbildung, sondern in erster Linie um die Umstellung auf gestufte Abschlüsse Bachelor und Master, die bereits eingeleitet wurde. Völlig unverständlich ist die Empfehlung, das innovative Angebot "Soziale Verhaltenswissenschaften" einzustellen. Hierbei handelt es sich um ein sehr marktorientiertes Angebot im Bereich der Psychologie, in das über 5.000 Studierende eingeschrieben sind, um sich dort die von der Wirtschaft stark nachgefragten Softskills anzueignen. Die mit der Einstellung des grundständigen Studiengangs Rechtswissenschaft in Hagen verbundene Empfehlung zur Verlagerung von Stellen nach Düsseldorf gefährdet das innovative Entwicklungsprofil des Hagener Fachbereichs in Richtung eines Bachelor-Abschlusses (Wirtschaftsjurist) und Virtual Law School - Konzepte wie sie von der Arbeitsgemeinschaft Juristenausbildungsreform der HRK favorisiert werden. Darüber hinaus wird der Fachbereich in seiner Existenz bedroht, da Promotions- und Habilitationsrecht eine gewisse Mindestgrösse voraussetzen.

    Das Rektorat sieht sich bestätigt, dass auch aus Sicht des Expertenrates künftig sowohl grundständige Studiengänge als auch eine eigene fachspezifische Forschung zum Profil der FernUniversiät gehören. Der Expertenrat legt der Hochschule nahe, sich über die unbestrittenen Erfolge hinaus noch stärker als bisher als Anbieterin von berufsbezogener wissenschaftlicher Weiterbildung zu profilieren und sie in den Vordergrund zu stellen, obwohl sie breits schon jetzt mit ihren vielfältigen Weiterbildungsangeboten einen höheren Umsatz als alle übrigen 14 Landesuniversitäten zusammen erzielt. In der Konsequenz birgt das jedoch die Gefahr, dass sich die FernUniversität aus ihrem originären Bildungsauftrag des kostenfreien universitären Erststudiums zurückziehen muss. Eine noch stärkere Akzentuierung auf Weiterbildung im engeren Sinn könnte somit einen Paradigmenwechsel bedeuten, wenn nicht zugleich der Weiterbildungsbegriff neu definiert wird. Am Status der Nachfragenden orientiert könnte dann zwischen kostenfreier akademischer Erstausbildung und gebührenpflichtiger Weiterbildung unabhängig vom Angebot unterschieden werden.

    Das Rektorat wird die Empfehlungen des Expertenrates intern analysieren, bewerten und im schon terminierten Gespräch mit der Leitungsebene des MSWF am 22. März 2001 im Detail diskutieren. Gerade mit Blick auf die Empfehlungen des Expertenrates zur Stellenverlagerung im Fachbereich Rechtswissenschaft begrüßt das Rektorat die Feststellung von Ministerin Behler in der Presseerklärung anlässlich der Übergabe des Berichts , dass keine Hochschule fürchten müsse, durch die Einstellung von Studiengängen geschwächt zu werden. Die gewonnenen Ressourcen sollten vielmehr bei den einzelnen Hochschulen verbleiben, um dort in anderen Bereichen Schwerpunkte auszubauen und Profile zu schärfen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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