Der heute im Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein CCS-Gesetz bedroht die Geothermie, aber auch Projektplanungen zu Druckluft- oder Erdgasspeichern. Der GtV-Bundesverband Geothermie fordert den Gesetzgeber auf, keine Benachteiligungen der Geothermie eintreten zu lassen. Die Erforschung und Entwicklung der Geothermie braucht ausreichende Untersuchungsflächen. Der vorliegende CCS-Gesetzentwurf begünstigt einseitig die CCS-Untersuchungen gegenüber den Geothermie-Untersuchungen. Hierzu erklärt Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie:
"Es gibt den politischen Auftrag und die gesetzliche Pflicht, den Vorrang der erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Gesetzgeber darf nicht die Geothermieentwicklung blockieren, indem er der CCS-Forschung großflächig Untersuchungsgebiete über Jahre exklusiv reserviert."
Mögen aus wissenschaftlicher Sicht CCS-Projekte und Geothermienutzungen in weiter Zukunft nebeneinander denkbar sein, aktuell stehen nicht konkrete Projektrealisierungen an, sondern weitflächige Vorbereitungsuntersuchungen. Niemand würde es erlauben, in einem potentiellen CCS-Ablagerungsgebiet zugleich Aufsuchungsbohrungen für Geothermievorhaben vorzunehmen. Hierzu Gaßner weiter:
"Der CCS-Gesetzesrahmen soll Pilot- und Demonstrationsvorhaben ermöglichen, verhindert aber auf der anderen Seite nicht, dass sich die EVU vorsorglich das ganze Bundesgebiet als Untersuchungsraum sichern. Die Geothermiebranche wird die Öffentlichkeit gegen ein gesetzlich organisiertes Windhundrennen mobilisieren."
Wie die großen Energieversorgungsunternehmen mit Vorratsflächen und -genehmigungen umgehen, zeigt der Stillstand der Projektentwicklungen im Bereich Offshore Windkraft.
Nachfragen an Hartmut Gaßner (hartmut.gassner@geothermie.de, Tel.: 030 7261026-10)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Bauwesen / Architektur, Energie, Geowissenschaften, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch

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