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01.04.2009 12:03

EU-Regulierungspraxis sorgt für intensiveren Wettbewerb

Gunter Grittmann Informationsdienste und Öffentlichkeitsarbeit
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW)

    Ziel der staatlichen Regulierung leitungsgebundener Industrien ist es, für möglichst viel Wettbewerb zu sorgen. Die Regulierungspraxis in der EU verwirklicht diese Zielsetzung deutlich besser als die Regulierungsmodelle anderer Länder. Ein Vergleich der Regulierung des Telekommunikationssektors in der Schweiz und der EU bestätigt dies. Dies zeigen laufende Forschungsarbeiten zu netzbasierten Industrien und Wettbewerb am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim.

    In den EU-Staaten werden die kostenbasierten Zugangsentgelte für die Nutzung der Telekommunikationsnetze im Voraus durch die jeweiligen Regulierungsbehörden festgesetzt (ex ante-Regulierung). Die Höhe dieser Entgelte soll dem Netzbetreiber einen Anreiz bieten, seine Netze zu unterhalten und weiter auszubauen. Gleichzeitig soll der Markteintritt neuer Diensteanbieter, die das Netz nutzen müssen, nicht erschwert werden, denn Preiswettbewerb zum Vorteil der Kunden ist erwünscht.

    Im Gegensatz zu dieser Vorgehensweise steht die Regulierungspraxis der Schweiz. Hier greift die Regulierungsbehörde auf dem Telekommunikationsmarkt erst dann ein, wenn sich Netzbetreiber und Anbieter nicht über die Zugangsentgelte zum Netzwerk einigen können (ex post-Regulierung). In der Regel kommen die Parteien dort allerdings zu einer Einigung, sodass ein Eingriff des Regulierers nicht erforderlich wird.

    Die Untersuchung des ZEW zeigt mit Hilfe eines theoretischen Modells, dass die ex post-Regulierung die Gefahr überhöhter Zugangsgebühren zu den Netzen in sich birgt, denn Netzbetreiber und Anbieter können sich, ohne dass die Regulierungsbehörde tätig würde, auf überhöhte Zugangsentgelte einigen. Der Anreiz für den Netzbetreiber hierbei ist, dass er ein höheres Entgelt für die Nutzung seiner Infrastruktur erhält und die Diensteanbieter diese Kosten an ihre Kunden weitergeben müssen. Dadurch wird verhindert, dass ein zu starker Preiswettbewerb bei den auch von ihm angebotenen Dienstleistungen entsteht. Dies geht zu Lasten der Verbraucher, die letztlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Diese Regulierungspraxis erklärt zum Teil das generell höhere Preisniveau für Telekommunikationsdienstleistungen in der Schweiz und die Tatsache, dass die Regulierungsbehörde dort nur selten angerufen wird, um das Netzzugangsentgelt kostenbasiert festzulegen.

    Die ex ante-Regulierung in der EU ist somit besser geeignet, für mehr Wettbewerb in leitungsbasierten Märkten zu sorgen.Voraussetzung ist, dass der Regulierer die Kosten der effizienten Leistungserbringung genau kennt und allen Diensteanbietern der Markteintritt möglich ist. Unter diesen Bedingungen verlangen die Diensteanbieter aus eigenem Interesse stets eine Absenkung des Zugangsentgelts, sodass der Regulierer ständig die aktuellen Entgelte überprüfen muss. Von einer effizienten Regulierungsbehörde profitieren somit die Endverbraucher in der EU.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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