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08.03.2001 15:53

Workshop zu Kinder- und Jugendschutzdiensten in Thüringen am Fachbereich Sozialwesen der FH Jena

Annette Leucke Marketing und Kommunikation
Fachhochschule Jena

    Am 7. März fand am Fachbereich Sozialwesen ein Workshop zur Kooperation von Kinderschutzdiensten und Jugendämtern in Thüringen statt. An der Tagung nahmen 35 Mitarbeiterinnen von Kinderschutzdiensten in ganz Thüringen, von Jugendämtern (Jugendhilfeplanung und Allgemeiner Sozialer Dienst), des Landesjugendamtes, der Landesarbeitsgemeinschaft "Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V." sowie des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit teil. Im Mittelpunkt stand die Evaluationsstudie, die von Professorin Dr. Birgit Bütow vom Fachbereich Sozialwesen im Jahre 1999/2000 über die Spezifik und den Stellenwert von Kinderschutzdiensten in der Thüringer Jugendhilfelandschaft erstellt wurde.
    Es handelt sich dabei um niedrigschwellige Beratungs- und Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Hier können sie sich unabhängig von ihren Eltern die nötige, unbürokratische Hilfe holen, ohne dass sofort und immer das Jugendamt eingeschaltet werden muss.

    Kinderschutzdienste arbeiten v.a. nach dem Prinzip, dass Kinder und Jugendliche im Zentrum stehen, ihnen geglaubt und gemeinsam Lösungsschritte besprochen werden. Insofern sind diese Beratungsdienste gerade für Kinder und Jugendliche wichtig, die von innerfamiliärer Gewalt betroffen sind. Diese Form der Hilfe hat sich in Thüringen in einem immer dichter werdenden, bald flächendeckenden Netz von 12 Kinderschutzdiensten, Kinderschutzwohnungen und Sorgentelefonen fest etabliert, wird innerhalb der Jugendhilfelandschaft als wichtiger Teil akzeptiert und sowohl auf der landes- als auch kommunalen Ebene finanziell gefördert.

    Diese Dienste haben sich insbesondere bei der Begleitung und Aufdeckung von Fällen sexueller Gewalt einen Namen gemacht. Wenn es sich als notwendig erweist, dass längerfristige Hilfen zur Erziehung oder gar Fremdplatzierung in einem Heim nötig ist, muss das Jugendamt eingeschaltet werden. Auch in der Koordinierung von Angeboten in den Regionen bzw. Kommunen ist die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern innerhalb der Jugendhilfeplanung nötig. Diese und weitere Möglichkeiten und Erfordernisse einer Kooperation zwischen beiden Institutionen standen im Mittelpunkt des Workshops. Dabei wurden Möglichkeiten und Ressourcen dieses nicht immer konfliktfreien Arbeitens in einem regen Erfahrungsaustausch diskutiert.

    Ergebnis dieser Tagung war insbesondere die Erkenntnis, dass die unterschiedlichen Kompetenzen und Funktionen innerhalb der regionalen Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Kinderschutzdiensten auf der Basis eines partnerschaftlichen, fachlichen Dialoges ausgehandelt und formell in Vereinbarungen (Verträge oder Arbeitspapiere) festgehalten werden sollten. Weiterhin gab es Einigkeit darüber, dass die Initiative zur Kooperation von beiden Institutionen ausgehen solle und diese sich erst in konkreten Arbeit entwickeln könne. Die anwesenden Fachleute waren sich darin einig, dass der Workshop einen wichtigen Anstoß dazu gegeben hat.

    Bei Rückfragen: Professorin Dr. Birgit Bütow, Telefon 0 36 41 / 205-803 oder 205-800.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Psychologie
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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