Pinkwart: "Sozialverträglichkeit so hoch wie in keinem anderen Bundesland"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem
Grundsatzurteil entschieden, dass die Hochschulen in Nordrhein-
Westfalen Studienbeiträge erheben dürfen. Damit ist einer Klage von
Studierenden der Universität Paderborn auch in der letzten Instanz nicht
stattgegeben worden, nachdem bereits das Oberwaltungsgericht Münster
die Klage im Herbst 2007 abgewiesen hatte.
"Wir haben das Gesetz sehr sorgfältig vorbereitet und insbesondere auf
die sozialverträgliche Gestaltung viel Wert gelegt. In Nordrhein-
Westfalen wird niemand aus finanziellen Gründen daran gehindert, ein
Studium aufzunehmen. Zum einen, weil jeder wählen kann, ob er seinen
Studienbeitrag sofort oder erst nach Berufseintritt bezahlt. Zum anderen,
weil die große Mehrzahl der Bafög-Empfänger von Studienbeiträgen
faktisch komplett freigestellt ist - diese Regelung ist einmalig in
Deutschland", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.
Derzeit machen 29 von 33 öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-
Westfalen von ihrem Recht Gebrauch, Studienbeiträge von bis zu 500
Euro pro Semester zu erheben mit dem Ziel, die Qualität von Studium
und Lehre zu verbessern. Die Einnahmen der NRW-Hochschulen aus
Studienbeiträgen beliefen sich in 2008 auf rund 270 Millionen Euro. Die
Studienbeiträge werden verwendet, um beispielsweise das Betreuungsangebot
für Studierende und die Ausstattung von Hörsälen zu verbessern,
für längere Öffnungszeiten von Bibliotheken und zur Finanzierung
zusätzlicher Professuren.
Die Studienanfängerzahlen erreichten wie auch die Absolventenquote
im vergangenen Jahr ein Rekordhoch. "Das Studium in Nordrhein-
Westfalen ist so attraktiv wie nie zuvor - auch weil die Studienbedingungen
sich verbessern und das Studium hinsichtlich Dauer und Erfolg
planbarer wird", sagte Pinkwart.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch

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