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05.05.2009 12:58

KatHO NRW gegen Absenkung des Niveaus in der Pflegeausbildung

Julia Harzendorf Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen

    Die Katholische Hochschule NRW (KatHO NRW) lehnt den von CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Gesetzesentwurf ab, der vorsieht, die Eingangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung auf Hauptschulniveau zu senken.

    "Wir sind entrüstet über Ihre Absicht, die Qualität der Pflege zu mindern, indem Sie die Zugangsmodalitäten absenken", heißt es in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder der Bundesregierung. Ein Entwicklungsprozess, der über die Jahre die Qualität von Pflegeleistung gesichert hat, würde mit der Gesetzesänderung zunichte gemacht, so der Rektor der KatHO NRW Professor Karl Heinz Schmitt und die Dekanin des Fachbereichs Gesundheitswesen Professorin Dr. Renate Zwicker-Pelzer. "Seit 15 Jahren gestaltet unsere Hochschule die pflegewissenschaftliche Berufsausbildung mit und hat gemeinsam mit den anderen pflegewissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland, die Akademisierung und Profilbildung der Pflege vorantreiben können", so Professor Schmitt. Geleitet und begründet waren diese Entwicklungen durch Studien des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip).

    Schon heute hat Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Ländern die niedrigsten Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Die demographischen Entwicklungen verweisen auf eine zunehmend komplexere Pflegesituation und verlangen daher eine Anhebung und Differenzierung der Qualifikation der Pflegenden, sind sich die Pflegewissenschaftler der Hochschule einig. Mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs haben alle EU-Mitgliedsstaaten inzwischen die Ausbildung an Hochschulen beziehungsweise hochschulähnliche Institutionen verlagert.

    "Wir können die vorgesehene Niveauabsenkung für die professionelle Pflege nicht gutheißen. Aus wissenschaftlicher und pflegefachlicher Perspektive lehnen wir die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab", so die Hochschule.

    Die Anhörung zum Arzneimittelgesetz (AMG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags findet am Mittwoch, 6. Mai 2009 statt. Dort wollen die Regierungsfraktionen den Änderungsantrag (BT-Drucksache 16(14)0527: Artikel 12 a) vorlegen.

    Weitere Informationen: Prof. Karl Heinz Schmitt, Tel. 0221/7757-601, rektor@katho-nrw.de

    Redaktion: Julia Harzendorf, Tel. 0221/7757-508, presse@katho-nrw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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