Ministerium fordert Nachzügler zu schnelleren Entscheidungen auf
Die nordrhein-westfälischen Hochschulen sind auf einem guten Weg, die aus den Studienbeiträgen verfügbaren Gelder zeitnah für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen auszugeben. Dies ergab eine Abfrage des Innovationsministeriums bei den Universitäten und Fachhochschulen, die Studienbeiträge erheben, zum Stichtag 31. Dezember 2008. Den Einnahmen aus Sommer- und Wintersemester 2008 in Höhe von 266 Millionen Euro standen Ausgaben in Höhe von 232 Millionen Euro gegenüber.
Damit waren bis Jahresende von den insgesamt rund 540 Millionen Euro, die die Hochschulen seit Wintersemester 2006 an Studienbeiträgen eingenommen haben, bereits rund 80 Prozent ausgegeben bzw. fest verplant. Die Mehrzahl der Hochschulen hat es geschafft, zu schnellen Entscheidungen zu kommen - zuvorderst die RWTH Aachen, die im Dezember bereits alle seit 2006 erzielten Einnahmen aus Studienbeiträgen vollständig ausgegeben hatte.
Vier Universitäten und neun Fachhochschulen dagegen hatten zum Jahreswechsel von den ihnen im vergangenen Jahr zur Verfügung stehenden Geldern aus Studienbeiträgen weniger als zwei Drittel ausgegeben oder fest verplant. Diese Nachzügler hat das Ministerium aufgefordert, den Überhang noch bis Jahresmitte durch Maßnahmen für die Verbesserung von Studium und Lehre deutlich zu reduzieren. "Studienbeiträge sinnvoll zu verwenden, heißt auch sorgfältig zu planen und die Studierenden in die Entscheidung einzubeziehen. Daher ist ein gewisser Überhang normal, wir wollen schließlich kein neues Dezemberfieber", sagte Pinkwart.
Es gelte jedoch, sinnvolle Entscheidungen auch so zeitnah zu treffen, dass diejenigen Studierenden, die die Beiträge bezahlen, auch von den Verbesserungen profitieren. "Studienbeiträge gehören nicht in den Sparstrumpf", sagte Pinkwart: "Wir werden als Rechtsaufsicht einen Vermögensaufbau aus Studienbeiträgen nicht akzeptieren." Der Landeszuschuss an die Hochschulen ist seit 2005 kontinuierlich gestiegen, daher müssen Studienbeiträge auch nicht kompensatorisch verwendet werden. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus der vergangenen Woche ist zudem abschließend Rechtssicherheit über das Studienbeitragsgesetz erzielt worden.
Mit der umfassenden Evaluierung der Verwendung von Studienbeiträgen sind auch in diesem Jahr wieder der Stifterverband und das Studentenwerk beauftragt. Deren Studie wird im Herbst erwartet und Parlament und Öffentlichkeit vorgestellt.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre
Deutsch

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