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08.05.2009 10:10

"Elektronische Schiedsrichter" für Software-Entwicklungsverträge

Achim Fischer Pressestelle
Universität Mannheim

    Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg fördert das Forschungspro-jekt "Salomo" mit 1 Million Euro

    Informatiker der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Rechtswissenschaftler der Universität Mannheim arbeiten an einer Verbesserung der Software-Entwicklungsverträge zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

    Gerade für KMU in der Hochtechnologie ist die Entwicklung von Software (z.B. für hochempfindliche Steuerungsgeräte) in Zusammenarbeit mit einem speziali-sierten Unternehmen aus der Softwarebranche ein wesentlicher Vorteil für die Wettbewerbsfähigkeit. Das Problem ist jedoch, dass die Anbahnung von Partner-schaften langwierig und der Ausgang von Software-Entwicklungsverträgen unsi-cher ist (in Deutschland werden weniger als 50% aller Software-Entwicklungsverträge erfolgreich abgeschlossen).

    An einer Lösung dieses Problems arbeiten der Lehrstuhl für Softwaretechnik der Universität Freiburg unter der Leitung von Professor Dr. Andreas Podelski gemein-sam mit dem Lehrstuhl für Geistiges Eigentum der Universität Mannheim unter der Leitung von Professor Dr. Louis Pahlow.

    "Vertrauen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklungspartnerschaft. Ein guter Vertrag und Rechtssicherheit schaffen Vertrauen", so Prof. Pahlow. Ein wichtiges Ziel des Forschungsprojekts sind daher vorformulierte Musterverträge. Kernpunkt dieser Musterverträge ist ein juristisches Novum: die Vertragspartner einigen sich auf einen "elektronischen Schiedsrichter": Die Überprüfung von An-forderungen an die zu erstellende Software wird damit nicht - wie bislang üblich durch bloßen Augenschein - vorgenommen, sondern durch ein vollautomatisches, höchst-innovatives Verfahren. "Ein in KMU einsetzbares Verfahren, dass z.B. eine Steuerungs-Software überprüft, ist ein großartiger Erfolg der Informatik-Forschung", sagt Prof. Podelski. "Wir kommen dadurch dem Heiligen Gral der In-formatik nahe: der Überprüfung von Software durch Software!"

    Man muss sich die neue Situation vor Augen halten, um die Tragweite des For-schungsprojekts "Salomo" zu verstehen: Die automatische Überprüfung von An-forderungen an die zu erstellende Software wird zum festen Bestandteil des Vertra-ges. Die Abnahme des Produkts wird durch diese Prüfmechanismen teilautomati-siert, objektiviert und insgesamt die Rechtssicherheit für die Parteien erheblich erhöht. Ganz nebenbei wird ein wesentlicher Bestandteil der Software-Entwicklungsverträge durch diese Vorgehensweise zudem rechtskulturunabhängig und international einsetzbar.


    Kontakt:

    Prof. Dr. Louis Pahlow
    Universität Mannheim
    Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbe-werbsrecht
    Schloss Westflügel
    68131 Mannheim

    Telefon: 0621 / 181-1373
    E-Mail: pahlow@uni-mannheim.de
    Telefax: 0621 / 181-3507


    Weitere Informationen:

    http://pahlow.uni-mannheim.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Informationstechnik, Recht, Wirtschaft
    regional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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