400 Proben Milch, 10 Proben Bier und Branntwein, 20 Proben Weihnachtssachen - in dem Vertrag vom 1.4.1901 ist genau festgelegt, welche Lebensmittel die Universität Bonn pro Jahr gegen den Obolus von 1.600 Mark einer "chemisch-technischen Untersuchung" unterziehen sollte. Das Schriftstück ist als Beginn der amtlichen Lebensmittel-Kontrolle in Bonn anzusehen, die in den letzten Jahrzehnten durch die Stadt Bonn durchgeführt wurde.
Ausgegraben wurde das Vertragswerk vom Leiter des Amtes für Umweltschutz und Lebensmitteluntersuchung der Bundesstadt Bonn, Prof. Dr. Ulrich Bauer. Es befindet sich im Bonner Stadtarchiv. Bauer ist zudem seit 1989 außerplanmäßiger Professor der Medizinischen Fakultät (Zentrum für Hygiene und Mikrobiologie) an der Universität Bonn. Das Schriftstück im Wortlaut:
Zwischen der Stadt Bonn, vertreten durch den Beigeordneten Heuser, und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, vertreten durch den Kurator, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Rottenburg, Excellenz, wurde heute über die chemisch-technische Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel im Stadtkreise Bonn folgender Vertrag abgeschlossen:
§ 1.
Das chemische Institut der Universität nimmt die chemisch-technische Untersuchung der ihm von der hiesigen Polizei-Verwaltung überwiesenen Nahrungs- und Genußmittel, sowie anderer, der polizeilichen Aufsicht unterliegenden Verbrauchsgegenstände in dem im §2 angeführten Umfange vor und hat spätestens binnen 14 Tagen über das Ergebnis einer jeden Untersuchung ein schriftliches Gutachten der Polizei-Verwaltung zuzufertigen.
§ 2.
Die im Laufe eines Jahres vorzunehmenden Untersuchungen sollen sich in der Regel auf
400 Proben Milch
90 " Butter
90 " Speisefett und Oel
90 " Fleisch und Wurst
45 " Gewürz
135 " Wasser, Wein und Mehl
10 " Bier und Branntwein
10 " Petroleum
5 " Hefe
10 " Honig
20 " Weihnachtssachen
erstrecken. Für diese Untersuchungen und die auszustellenden Gutachten zahlt die Stadt Bonn an die Königliche Universität jährlich den Betrag von 1600 M. - eintausendsechshundert Mark - und zwar in vierteljährlichen Raten im Voraus.
§ 3.
Auf Verlangen der Stadt Bonn ist das chemische Institut verpflichtet, auch solche Untersuchungen vorzunehmen, die entweder die im §2 angegebenen Höchstzahlen übersteigen, oder die sich auf andere als daselbst angegebene Nahrungs- und Genußmittel oder auf Gebrauchsgegenstände beziehen. Für eine jede derartige Untersuchung, einschließlich des anzufertigenden Gutachtens zahlt die Stadt den Betrag von fünf Mark, - mit Ausnahme der Untersuchung von Milchproben, für die nur 40 Pfennig zu vergüten sind - auf Grund einer am Ende jeden Jahres vom chemischen Institute aufzustellenden und von der Polizei-Verwaltung zu beglaubigenden Nachrechnung.
§4.
Den Kontrahenten steht das Recht zu, das Vertragsverhältnis nach voraufgegangener dreimonatlicher Kündigung zu lösen.
§5.
Dieser Vertrag ist am 1. April 1901 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Ulrich Bauer, Amt für Umweltschutz und Lebensmitteluntersuchung der Bundesstadt Bonn, Tel.: 0228/77-2438, E-Mail: amtsleitung.amt56@bonn.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Informationstechnik, Tier / Land / Forst
regional
Organisatorisches
Deutsch
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