Der Gesundheitsforschungsrat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat in seiner Empfehlung wiederholt darauf hingewiesen, dass Versorgungskosten in klinischen Studien generell von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind. Gemeinsam haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Gesundheit dafür gesorgt, dass dieser Anspruch der Versicherten mittlerweile gesetzlich eindeutig geregelt ist.
Der Gesundheitsforschungsrat ging aber noch einen Schritt weiter: Das Gremium empfahl dem Gesetzgeber, zu prüfen, ob eine Mitfinanzierung klinischer Studien durch die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Gesundheit haben gemeinsam auch hierfür Lösungen entwickelt. Sie haben durch eine gesetzliche Änderung den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, sich in bestimmten Fällen finanziell an klinischen Studien zu beteiligen. Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf Patientengruppen, für die mit den bisherigen Therapieansätzen keine ausreichende Versorgung sichergestellt werden kann. Mit einer Erweiterung der Zulassung von bisher nicht für die Erkrankung zugelassenen Arzneimitteln könnte in vielen Fällen eine Verbesserung der medizinischen Versorgung erreicht werden.
Erstmalig hat der Gemeinsame Bundesausschuss jetzt die Kostenübernahme der Prüfmedikation durch die gesetzlichen Krankenkassen in einer klinischen Studie genehmigt. In der Studie soll untersucht werden, ob ausgewählte Arzneimittel an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen besser helfen als die üblicherweise eingesetzte Behandlung. Die Arzneimittel, die in der Studie untersucht werden sollen, sind bisher für diese Behandlung nicht zugelassen.
Für die Unternehmer ist es häufig ökonomisch nicht attraktiv, die Zulassung zu erweitern. Die neue Regelung soll helfen, mögliche Erkenntnislücken zu schließen, damit auch für diese Patientengruppen mehr evidenzbasierte Therapien entwickelt werden.
In den Gesundheitsforschungsrat werden von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, Vertreter der Forschungs- und Forschungsförderorganisationen in der Gesundheitsforschung berufen. Der Gesundheitsforschungsrat berät das Bundesministerium für Bildung und Forschung in übergreifenden Fragen der Gesundheitsforschung und bei der Gestaltung des Gesundheitsforschungsprogramms. Er stellt aufgrund seines breiten Sachverstands und seiner Mitgliederstruktur eine wichtige Kommunikations- und Beratungsplattform für die Gesundheitsforschung insgesamt dar.
Kontakt:
Geschäftsstelle des Gesundheitsforschungsrats
Frau PD Dr. med. Anne Lücke
Tel: 0049-228-3821-198
Fax: 0049-228-3821-257
e-Mail: anne.luecke@dlr.de
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/1172.php - Empfehlungen und Ergebnisse des Gesundheitsforschungsrats
http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/290/ - Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ersten Kostenübernahme von Arzneimitteln in einer klinischen Studie
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch

Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).