Drei von vier angemahnten Fachhochschulen belegen zeitnahe Verwendung
Von vier zu Monatsbeginn angemahnten Fachhochschulen haben drei Hochschulen dem nordrhein-westfälischen Innovationsministerium fristgerecht dargelegt, bislang noch nicht verwendete Studienbeiträge aus den vergangenen Jahren baldmöglichst für die Verbesserung von Studium und Lehre auszugeben. Gegen die Fachhochschule Südwestfalen mit den Standorten Hagen, Meschede, Iserlohn und Soest hat das Ministerium ein rechtsaufsichtliches Verfahren eingeleitet.
Teile des zum 15. Juni angeforderten Berichts über die weiteren Planungen, die überschüssigen Studienbeiträge zeitnah zu verwenden, könne das Ministerium nicht billigen, teilte der Staatssekretär im Innovationsministerium, Dr. Michael Stückradt, heute der Hochschulleitung mit. In seinem Schreiben fordert er die Fachhochschule Südwestfalen auf, innerhalb der kommenden sechs Wochen ein überzeugendes Konzept vorzulegen, wie der Überschuss bis spätestens Ende des Jahres abgebaut werden solle. Andernfalls werde das Ministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Möglich ist, dass das Ministerium dann selbst die Verwendung der noch nicht verausgabten Einnahmen aus Studienbeiträgen für die FH Südwestfalen vornimmt.
Die ursprünglich ebenfalls um Nachbesserung ihrer Berichte gebetenen Fachhochschulen Aachen, Köln und Niederrhein haben inzwischen dem Innovationsministerium gegenüber dargelegt, die notwendigen Maßnahmen für den zeitnahen Abbau des Überhangs eingeleitet zu haben. Noch ausstehend sind Berichte von vier Universitäten, die im März vom Ministerium angeschrieben worden waren, weil zum vergangenen Jahreswechsel mehr als ein Drittel der bis dato eingenommenen Studienbeiträge noch nicht ausgegeben waren. Hier endet die Frist für die angeforderten Berichte am 15. Juli.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Studium und Lehre
Deutsch

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