Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die institutionelle Akkreditierung hat der Wissenschaftsrat Kriterien verabschiedet, nach denen künftig die Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen erfolgen soll. Die jetzt verabschiedeten Empfehlungen beschränken sich ausdrücklich nur auf diesen Sektor des Hochschulwesens. Wichtigstes Kriterium ist demnach ein hinreichender Beitrag zur Weiterentwicklung des Wissens durch Forschung. Das setzt zum einen strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus, welche adäquate Forschungsleistungen überhaupt erst ermöglichen. Zum anderen wird erwartet, dass eine Hochschule entsprechende Forschungsleistungen bereits erbracht hat.
Eine Verleihung des Promotionsrechts schon im Zuge der Hochschulgründung kommt deshalb in aller Regel nicht in Frage. Vielmehr sollte das Promotionsrecht frühestens nach fünfjährigem Betrieb auf Basis einer vom Wissenschaftsrat durchgeführten Akkreditierung vergeben werden. Für die Aufbauphase wird die institutionelle Kooperation mit bereits promotionsberechtigten Hochschulen empfohlen. Die Übertragung des Promotionsrechts an Hochschulen setzt im Grundsatz mehrere Fächer sowie grundständige Studiengänge voraus.
"Der Wissenschaftsrat begrüßt ausdrücklich, dass sich in jüngerer Zeit verstärkt private Träger der anspruchsvollen Aufgabe gestellt haben, forschungsorientierte Hochschulen zu gründen und zu finanzieren", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. "Es ist ein nachvollziehbares Anliegen, dass diese Einrichtungen ein eigenständiges Promotionsrecht anstreben. Dafür wollen wir einen Weg aufzeigen." Auf der anderen Seite, so Strohschneider weiter, sei es im Interesse des gesamten Wissenschaftssystems unerlässlich, strenge Qualitätsmaßstäbe an die Vergabe des Promotionsrechts anzulegen.
Hinweis: Die "Empfehlungen zur Vergabe des Promotionsrechts an nichtstaatliche Hochschulen" (Drs. 9279-09) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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