UNIVERSITAET TRIER
144/1996 29. August 1996
"Windpotentialstudien" Arbeitsgruppe der Universitaet Trier hilft Kommunen bei der Umsetzung der Baugesetzbuchaenderung
Am 20. Juni 1996 beschloss der Bundesrat die AEnderung des Paragraphen 35 im Baugesetzbuch. Danach muessen die Kommunen bis spaetestens zum 31.12.1998 die Flaechennutzungsplaene um Aussagen ueber das lokale Potential zur Errichtung von Windkraftanlagen ergaenzen.
Die Arbeitsgruppe Klima, Luft, Laerm (AG KLL) im Fachbereich Geographie/Geowissenschaften der Universitaet Trier bietet Kommunen und Energieversorgern ihre Zusammenarbeit bei der Erarbeitung sogenannter "Windpotentialstudien" an. Windpotentialstudien sind das Ergebnis von Messungen und Berechnungen lokaler und regionaler Standortfaktoren. Bei der Bewertung eines Standorts entscheiden nicht allein die lokalen Windverhaeltnisse ueber dessen Qualitaet. Ebenso wichtig ist die Untersuchung nach sogenannten restriktiven Parametern, die die Nutzung mancher Flaechen durch Windkraftanlagen ausschliessen. Solche restriktiven Bedingungen koennen der Untergrund oder die Naehe zu anderen Nutzungen darstellen, wo zum Beispiel Mindestanforderungen an Standfestigkeit oder Entfernung einzuhalten sind. Bei Beachtung aller Rahmenbedingungen reduziert sich das Flaechenpotential fuer die Errichtung von Windkraftanlagen auf wenige Standorte. Eine Beruecksichtigung dieser Flaechen in die Flaechennutzungsplanung ist daher sinnvoll.
Vertreter von Kommunen, die an diesem Thema interessiert sind, koennen sich am Messestand der Arbeitsgruppe Klima, Luft, Laerm im Rahmen der DEULUX'96 vom 20. bis 22. September 1996 in Trierweiler informieren.
Kontaktadresse: AG KLL, PD Dr. J. Alexander, Universitaet Trier, 54286 Trier.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Es wurden keine Sachgebiete angegeben
überregional
Es wurden keine Arten angegeben
Deutsch
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