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09.04.2001 15:37

Zur Patentierung genetischer Information

Dr. Ulrich Engler Stabsstelle Hochschulkommunikation
Universität Stuttgart

    Wie ist die Patentierung genetischer Information unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen? Diese Frage untersucht Dr. Andreas Schrell, Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart, in einem Beitrag für das Schwerpunktheft "Biowissenschaften" des Stuttgarter Wissenschaftsmagazins UNIVERSITAS.

    Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms hat in jüngster Zeit eine öffentliche Debatte ausgelöst, in deren Rahmen die Reichweite und Wirkung des Patentschutzes höchst kontrovers diskutiert wird. Dr. Schrell stellt in seinem gemeinsam mit Nils Heide verfaßten Beitrag die derzeitige Rechtslage vor, die sich aus dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000 ergibt. Dieser Beschluss setzt nahezu unverändert die mittlerweile als Biopatentrichtlinie bezeichnete Richtlinie des Europäischen Parlaments in deutsches Recht um, und zwar durch Ergänzung des Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzgesetzes. Die Richtlinie stellt klar, dass ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, eine patentierbare Erfindung sein kann, auch wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils übereinstimmt.
    Hinsichtlich der Frage der Patentierung von Gensequenzen wird die Frage diskutiert, ob die Monopolisierung wichtiger Sequenzen als solche nicht bereits den Vorwurf der Sittenwidrigkeit auslösen kann und damit eine Patentierung ausschließt. Dr. Schrell, der an der Universität Stuttgart Lehrbeauftragter für den Bereich "Gewerblicher Rechtschutz" in der Fakultät Chemie ist, und Nils Heide kommen zu dem Schluß, daß abgesehen von den gentherapeutischen Anwendungen der Patentschutz für Gensequenzen nicht zu einer unmittelbaren Monopolisierung von therapeutischen und diagnostischen Verfahren führt. Der Patentschutz stellt vielmehr einen Ausgleich her zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Verwertungsinteressen desjenigen, der die Last der Ergebnishervorbringung getragen hat, und dem Interesse der Wissenschaft an einem freien Austausch wichtiger Forschungsergebnisse.

    Kontakt:
    Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH
    Birkenwaldstrasse 44, 70191 Stuttgart
    Tel. 0711/25822-40


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Politik, Recht
    regional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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