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30.03.1995 00:00

Grünes Licht für Campus-Radios

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Bochum, 30.3.1995 Nr. 48

    Weg frei fuer "Campus Radio" - Uni Bochum koennte sofort beginnen

    1. Landeskonferenz der Uni-Radios in NRW an der RUB

    Heisse Hits zur Unterhaltung geplagter Studenten wird es wohl dennoch geben, auch wenn nach 33a des gerade novellierten Rundfunkgesetzes NRW (7. Rundfunkaenderungsgesetz) die Sendungen von Uni-Radios "in funktionellen Zusammenhang mit den von den Hochschulen zu erfuellenden Aufgaben stehen" muessen. Neu ist, dass Hochschulen nun Rundfunk mit eigenen Frequenzen betreiben duerfen.

    Als direkte Reaktion darauf findet am 3. April um 18.00 h, im Raum 6 des Audiovisuellen Zentrums der Ruhr- Universitaet Bochum (Audi max) die 1. Landeskonferenz der Uni-Radios in NRW statt.

    Die Radiomacher werden ueber Konzepte, Chancen und Schwierigkeiten diskutieren, die ein eigener Sender mit sich bringt. Die Kollegen der 'professionellen' Presse sind herzlich eingeladen. In den USA gehoert eine eigene Radiofrequenz zum "guten Ton" jeder Universitaet. Bisher mussten Studenten in Deutschland Radiobeitraege ueber ihre Uni im Netz des Buergerfunks plazieren. Die Idee von einem eigenen "Campus-Radio" war auch in Deutschland an vielen Universitaeten vorhanden, konnte aber aufgrund rechtlicher Hindernisse nicht realisiert werden. Diese Stolpersteine sind nun durch das novellierte Landesrundfunkgesetz aus dem Weg geraeumt. An den Universitaeten Bochum, Duesseldorf und Bonn sind schon eigene Studentensender geplant. Um sie geht es auf der 1. Landeskonferez der Uni-Radios in NRW, ebenso um ein gemeinsames Vorgehen der Radiostationen. Ausserdem stehen Fragen der Finanzierung, Programmvorstellung und die Einrichtung eines NRW- Nachrichtenverbundes via e-mail auf dem Programm. Die Landesregierung reagiert mit dem neuen Gesetz auf eine grosse Zahl Anfragen von Professoren und Studierenden zur Einrichtung eines "Campus- Rundfunks". Mit der Freigabe von Frequenzen im unterem Bereich ist die Ausstrahlung geographisch begrenzt. Die Regierung moechte Universitaeten die Moeglichkeit geben, sich weiter zu oeffnen und gegebenenfalls Kooperationen mit anderen Unversitaeten oder Unternehmen z.B. im Bereich der Weiterbildung einzugehen. Der Hochschulfunk soll in der Autonomie der Hochschulen verbleiben und erhaelt keine oeffentlichen Mittel. Vielmehr soll er sich ueber Spenden oder Sponsoring finanzieren. Werbung ist untersagt. Der Weg in die Rundfunkgestaltung soll den Idealismus der Studenten staerken und deren innovative Kraefte nutzen.


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    Deutsch


     

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