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20.08.2009 09:06

RUB-Juristen bieten Exzellenz- und Wiederholerkurse an

Dr. Josef König Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum

    Anderen zu Diensten und fit für den zweiten Versuch
    Individuelle Förderung in der Lehre

    Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität geht in der Lehre neue Wege: Erstmals gibt es Lehrveranstaltungen, die sich an Studierende mit einem spezifischen Förderbedarf richten. Die Exzellenzkurse richten sich an die 30 besten Studierenden der Zwischenprüfung, Wiederholerkurse werden für Studierende angeboten, die das Erste Staatsexamen im ersten Versuch nicht bestanden haben. Die Angebote ergänzen das nach Inhalt und Umfang unverändert gebliebene Normalangebot im Staatsexamensstudiengang.

    "Dadurch wollen wir Studierende intensiver und zielgenauer fördern", erklärte der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Martin Burgi. "Es geht uns in Fortführung von Ansätzen aus dem schulischen Bereich darum, nicht alle Studierenden über einen Kamm zu scheren."

    Dienstleistungen für andere Studierende

    Im Exzellenzkurs Jura mit Angeboten in den Fächern Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht haben sich die 30 besten Studierenden nach den Ergebnissen der Zwischenprüfung (also nach 4 Semestern) versammelt. Die Auswahl erfolgte ausschließlich nach dem Kriterium der bereits bisher an der Fakultät erzielten Ergebnisse. Aufgeteilt in verschiedene Gruppen haben diese Studierenden jeweils unter Betreuung von Professoren wichtige Gerichtsentscheidungen analysiert und abschließend schriftlich für andere Studierende erläutert. Dahinter steckt die Idee des "learning by teaching and publishing", die auch an einigen US-amerikanischen Law-Schools praktiziert wird. Daraus hervorgegangen ist der "RUB-RR" (Rechtsprechungs-Report), ein eigenes Portal mit den erläuterten Entscheidungen, auf das nun alle Jurastudierenden der Fakultät zugreifen können. "Exzellenz wird so als Verpflichtung verstanden, auch Dienstleistungen für andere zu erbringen", erläutert Prof. Burgi. Dabei ging es um so wichtige Entscheidungen wie die des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Inzests und zum Einsatz in Wahlcomputern oder um Probleme des Verbrauchsgüterkaufs, mit dem sich der Bundesgerichtshof zu befassen hatte. Die Dokumente stehen allen Kommilitoninnen und Kommilitonen frei zur Verfügung und bieten einen zusätzlichen Weg der Stofferschließung. Verantwortlich für dieses Angebot ist Prof. Dr. Karl Riesenhuber.

    Zuwendung und kritische Fehleranalyse

    Ebenfalls in allen drei großen Rechtsgebieten angeboten wurden im Sommersemester 2009 erstmals Wiederholerkurse. Sie richten sich an Studierende, die die bis heute außerordentlich hohe Hürde des Ersten Juristischen Staatsexamens beim ersten Mal nicht meistern konnten. "Diese Studierenden befinden sich in einer psychologisch schwierigen Lage", so Prof. Burgi. "Neben persönlicher Zuwendung bedürfen Sie einer kritischen Fehleranalyse, um im zweiten Anlauf das Staatsexamen zu meistern." Die Fakultäten haben sich nach Einschätzung des Bochumer Dekans bislang zu wenig um diese Gruppe gekümmert, die die Universität mit Beginn der Staatsexamensprüfungen ja eigentlich schon verlassen hat. In Bochum werden die betroffenen Studierenden nun in speziellen Trainingseinheiten zusammengeführt, in denen es um den Umgang mit großer Stressbelastung und um typische Klausursituationen geht. Die bisherigen Erfahrungen sind außerordentlich positiv.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Martin Burgi, Dekan der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität, 44780 Bochum, Tel.: 0234/32-22779, E-Mail: dekanat-jurist-fak@rub.de

    Redaktion: Meike Drießen


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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