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24.08.2009 16:14

Pinkwart: Missbrauch von Promotionen wird nach NRW-Hochschulrecht streng geahndet

André Zimmermann Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Unrechtmäßiges Führen eines Titels kann bis zu 500.000 Euro kosten

    Zu den Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Professoren, die für die Annahme von Promotionskandidaten Geld angenommen haben sollen, sagte NRW-Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart:

    "Die rund 5000 Promotionen, die in Nordrhein-Westfalen pro Jahr abgelegt werden, unterliegen hohen Qualitätsstandards. Sollten diese Standards bei der Zulassung der Kandidaten oder bei der eigentlichen Prüfung in einigen Fällen vorsätzlich unterlaufen worden sein, gibt es klare Sanktionsmechanismen: Wer einen akademischen Titel zu Unrecht führt, macht sich strafbar, kann seinen Titel verlieren und nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld bestraft werden. Wer als Professor einen Titelerwerb gegen Geld ermöglicht oder erleichtert, kann über das strafrechtliche Verfahren hinaus den Beamtenstatus und seinen Titel als Hochschulprofessor verlieren; einem Privat-Dozenten droht der Entzug der Lehrbefugnis.

    Die deutsche Promotion genießt - auch im Ausland - eine sehr hohe Reputation. Dies darf nicht durch schwarze Schafe gefährdet werden. Daher setze ich darauf, dass die Staatsanwaltschaften mit ihren Ermittlungen die jetzt im Raum stehenden Verdachtsfälle umfassend und möglichst schnell aufklären. Danach werden die Hochschulen als Dienstherren über die Einleitung von disziplinarrechtlichen Schritten entscheiden."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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