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20.04.2001 11:26

Senat der Universität Dortmund schlägt Dr. Roland Kischkel als neuen Kanzler vor

Ole Lünnemann Referat Hochschulkommunikation
Universität Dortmund

    Die Universität Dortmund wünscht sich Dr. Roland Kischkel als neuen Kanzler und Amtsnachfolger der bisherigen Kanzlerin Dorothee Dzwonnek. Der Senat beschloss in seiner gestrigen Sitzung (19.4.2001), der nordrhein-westfälischen Landesregierung den 42-jährigen Referatsleiter der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Neubesetzung des Spitzenamtes an der Dortmunder Universität vorzuschlagen.

    Dr. Roland Kischkel ist am 15. Februar 1959 in Höxter geboren. Er studierte in Paderborn und Bielefeld die Fächer Germanistik und Pädagogik für das Lehramt der Sekundarstufe II. In Bielefeld promovierte er anschließend zum Doktor der Philosophie im Bereich der Linguistik mit einer Dissertation zum Thema "Sprache - Recht - Politik. Studien zur rechtlichen und politischen Beschreibung der Sprache".

    Nachdem Kischkel bereits während der Studienzeit und nach dem Ersten Staatsexamen berufliche Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter gesammelt hatte, ging er 1991 an die Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nach Bonn. Hier übernahm er 1993 die Leitung der Abteilung Sonderforschungsbereiche. Vor diesem Hintergrund gilt der jetzt für das Amt des Kanzlers Vorgeschlagene als Mann mit großer Erfahrung im Bereich der Forschungsförderung und der Qualitätssicherung an Hochschulen.

    Der Vorschlag bedarf des Vollzugs durch die Landesregierung. Wie üblich war er durch eine eine Findungskommission des Senats vorbereitet worden. Am Ende traf der Senat seine Entscheidung mit knapper Mehrheit zwischen zwei ausgezeichnet qualifizierten Persönlichkeiten.

    Die Stelle des Kanzlers der Universität Dortmund ist seit Anfang November 2000 vakant. Damals wurden der bisherigen Amtsinhaberin Dorothee Dzwonnek kurzfristig leitende Aufgaben im Landesministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung übertragen.

    Nach dem neuen Hochschulgesetz des Landes wird der Kanzler von der Landesregierung nicht mehr "auf Lebenszeit" (sprich: bis zum Erreichen der beruflichen Altersgrenze) ernannt. Vielmehr werden ihm die Aufgaben als Beamten auf Zeit für acht Jahre übertragen. Weitere Amtsperioden sind zulässig.

    Der Kanzler ist Mitglied des Rektorates. Er vertritt den Rektor in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten, leitet die Zentralverwaltung und ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals. Als Beauftragter des Haushalts der Universität ist er auch für die finanziellen Belange der Uni zuständig.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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