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20.04.2001 12:39

Qualitätspakt: Stellungnahme der FernUniversität Hagen zum Rechtsverordnungsentwurf

Gerd Dapprich Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Nach eingehender Prüfung des Entwurfs zur 6. Rechtsverordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich und ihrer Begründung, den das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWF) jetzt vorgelegt hat, konzentrieren sich die Gegenvorschläge der FernUniversität Hagen im Wesentlichen auf drei Punkte. Sie betreffen die Einstellung von Studiengängen in den beiden Fachbereichen Rechtswissenschaft und Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften (ESGW) sowie damit zusammenhängende Fristenprobleme bei Einschreibungen ab dem 15. Mai 2001. Eine Stellungnahme zum Rechtsverordnungsentwurf des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung haben Senat und Rektorat einstimmig verabschiedet. Grundsätzlich geht die FernUniversität davon aus, dass alle in Hagen geplanten Einstellungen mit Möglichkeiten für neue Studienangebote verbunden sein werden, die im Rahmen der Zielvereinbarungen im Detail fixiert werden. Dies ergibt sich für sie aus Zusicherungen der MSWF-Delegation in dem Perspektivgespräch, bei dem am 22. März in Hagen die Expertenrats-Empfehlungen erörtert wurden.

    Laut dem o. a. Entwurf sollen an der FernUniversität Hagen der gemeinsame rechtswissenschaftliche Studiengang (Staatsexamen) mit der Universität Düsseldorf und im Fachbereich ESGW die Magister-Haupt- und -Nebenfach-Studiengänge Geschichte, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Philosophie, der Magister-Hauptfachstudiengang Soziale Verhaltenswissenschaft und der Magister-Nebenfachstudiengang Psychologie eingestellt werden. Die Einstellung ist jeweils zum 1. Oktober 2007 vorgesehen.

    Entsprechend ihrem innovativen Anspruch und Profil beabsichtigt die FernUniversität, für die Fächer neue zukunftsorientierte Studienangebote zu entwickeln.

    Fachbereich Rechtswissenschaft

    Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat bereits die Arbeiten zur Einrichtung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs Bachelor/Master in Laws aufgenommen, der an den Erfordernissen von Wirtschaft und Verwaltung ausgerichtet ist und bei seiner öffentlichen Vorstellung mit großer Zustimmung aufgenommen wurde. Auch ist eindeutig ein entsprechender Bedarf bei Berufstätigen und Studierenden zu erkennen.

    Für dieses anspruchsvolle, ehrgeizige und Erfolg versprechende Projekt werden dringend die vorhandenen Ressourcen benötigt. Darüber hinaus erbringt der Fachbereich Rechtwissenschaft umfangreiche Serviceleistungen für andere Studiengänge und engagiert sich in besonderem Maß und mit großem Erfolg in der personalintensiven postgradualen Weiter- und Ausbildung. Hierfür wiederum ist das neue Studienangebot - nach Auslaufen des Kooperationsstudiengangs mit Düsseldorf - die unbedingt notwendige wissenschaftliche Basis.

    Fachbereich ESGW

    Für den Fachbereich Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften beabsichtigt die FernUniversität, ein Gesamtkonzept zur Ablösung der Magisterstudiengänge durch gestufte Angebote der bildungs- und medienwissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Fächer des Fachbereichs vorzulegen. Das Fach Bildungs- und Medienwissenschaft soll aus dem Fach Erziehungswissenschaft heraus entwickelt werden.

    Die FernUniversität wünscht sich in der endgültigen Fassung der Verordnung eine dementsprechende Aufforderung an sie, im Zusammenhang mit den vorgesehenen Einstellungen von Studiengängen Konzepte für innovative Modelle gestufter Studienangebote vorzulegen. Dies würde den Verabredungen im Gespräch am 22. März 2001 mit dem MSWF und im Übrigen auch weiteren Beispielen im Verordnungsentwurf für andere Universitäten entsprechen. Die FernUniversität geht weiterhin davon aus, dass diese Perspektiven auch für jene Studiengänge Geltung haben, die nicht explizit in der Rechtsverordnung genannt sind. Ihre Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Zielvereinbarungen.

    Fristen

    Die FernUniversität vertritt den Standpunkt, dass die Einstellungen im Fachbereich ESGW erst ein Jahr nach dem im Entwurf fixierten Termin, also zum 1. Oktober 2008, erfolgen sollen. Dies ergibt sich zum einen aus dem Vertrauensschutz gegenüber den eingeschriebenen Studierenden und den Studien-Interessenten, die auf Grund ihrer persönlichen Lebenssituation nur die FernUniversität wählen können.

    Zum anderen erfordern die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Fernstudiums für das Einschreibverfahren nicht nur einen vorgezogenen Beginn, sondern auch eine frühzeitige, derzeit schon abgeschlossene Produktion der entsprechenden schriftlichen Materialien (z. B. Anleitung zur Belegung in einer Auflage von 102.000 Stück), deren Versand bereits im Gange ist. Bliebe es bei der vorgesehenen Regelung, so müssten mehr als 7.000 Immatrikulationsanträge abgelehnt werden, ohne die Interessenten auf die geplanten innovativen Studienangebote als Alternative verweisen zu können. Diese sind wegen der Entwicklung der speziellen Fernstudienmaterialien frühestens zum WS 2002/03 verfügbar.

    Außerdem sollte auf jeden Fall eine Sonderregelung für Teilzeitstudierende aufgenommen werden, denn die vom MSWF genehmigte Magisterprüfungsordnung an der FernUniversität sieht für das Teilzeitstudium eine verdoppelte Regelstudienzeit vor. Diese Studierenden müssen daher die Möglichkeit haben, auch nach dem Auslaufen der Studienangebote ihr FernUni-Studium in der ihnen zustehenden Zeit beenden zu können.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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