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24.04.2001 11:40

Titelführung von MBA Abschlüssen

Dipl.-Päd.;MBA(USA) Detlev Kran Marketing & PR
FIBAA

    Ein in den USA erworbene Hochschulgrad "Master of Business Administration (MBA)" darf in Deutschland nur geführt werden, wenn der betreffende Studiengang von einem Fachverband akkreditiert ist. Dies geht aus Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz sowie des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. AZ.: 2 A 12880/97.OVG und Az.: 7 K 410/00.KO .

    Vergleichbarkeit setze voraus - so die Gerichte, daß die ausländische Bildungseinrichtung nach den Bestimmungen ihres Landes als eine Institution des akademischen Bildungswesens anerkannt sei. In den USA gebe es soweit ersichtlich keine staatlichen Regelungen, die den Status einer Hochschule begründeten oder Maßstäbe für deren institutionelle Wertigkeit dokumentierten. Statt dessen habe sich die Akkreditierung durch Verbände herausgebildet. Ihre aufgrund kontinuierlicher Kontrolle der Hochschulstandards getroffenen Entscheidungen seien in den USA allgemein anerkannt. Mit Blick auf diese Akkreditierungspraxis ist nach Auffassung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts folgende Unterscheidung notwendig: "Mit der institutionellen Akkreditierung durch den regionalen Hochschulverband werde lediglich ein Mindeststandard an Allgemeinbildung garantiert, der sich in etwa auf dem Niveau eines deutschen Schulabschlusses der Sekundarstufe I bewege. Denn die amerikanische Hochschule stehe in der Tradition des College. Sie nehme deshalb zunächst eine allgemeinbildende Funktion war, wie sie in Deutschland der gymnasialen Oberstufe zugedacht sei. Neben diese regionale Akkreditierung träten dann weitere fachliche Akkreditierungen für die einzelnen Studiengänge. In ihnen werde bescheinigt, daß der jeweilige Fachbereich die Anforderungen an eine spezifisch wissenschaftliche Ausbildung erfülle." Nur eine solche Fachanerkennung durch den AACSB rechtfertige die Vergleichbarkeit mit einer deutschen Hochschule. Aktenzeichen: 2 A 12880/97.OVG und Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 7 K 410/00.KO .

    Autor
    Detlev Kran
    Leiter der Geschäftsstelle

    FIBAA - Qualitätssicherung beim Bachelor und Master
    Akkreditiert vom deutschen Akkreditierungsrat

    FIBAA-Geschäftsstelle
    Adenauerallee 8a
    53113 Bonn
    Deutschland
    Tel: 0049(0)228-1044300
    Fax: 0049(0)228-1044303
    E-Mail: kran@fibaa.de
    Internet: WWW.FIBAA.de


    Weitere Informationen:

    http://www.ovg.rlp.de/suchframe.htm
    http://www.justiz.rlp.de/cms/main.asp?Seite=Presse
    http://www.ovg.rlp.de/presse/199804220001.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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