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04.05.2001 16:23

Tübinger Krebsforscher von Fälschungsvorwürfen entlastet

Dr. Eva-Maria Streier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat heute beschlossen, Privatdozent Dr. Wolfram Brugger und Professor Dr. Lothar Kanz, Medizinische Universitätsklinik Tübingen, für zwei Jahre von einer Tätigkeit als Gutachter und in den Gremien der DFG auszuschließen, hierauf aber den tatsächlich wirksamen Ausschluss während der beiden vergangenen Jahre anzurechnen.

    Diese Maßnahme wird wie folgt begründet:

    Dr. Brugger und Professor Kanz haben in den Jahren 1992 bis 1994 zwei klinische Phase I-Studien an Krebspatienten der Abteilung Hämatologie und Onkologie der Medizinischen Universitätsklinik Freiburg, an der beide damals tätig waren, konzipiert und durchgeführt. 1994 und 1995 haben sie in zwei internationalen Zeitschriften darüber berichtet.

    Untersuchungen beider Veröffentlichungen im Auftrag der DFG, die seit 1999 durchgeführt wurden, kamen zu dem Ergebnis, dass beide Veröffentlichungen schwerwiegende Mängel in der Sammlung, Dokumentation, Auswertung und Aufbereitung der Daten aufweisen. Dr. Brugger und Professor Kanz haben diese Mängel weitgehend bestätigt und Korrekturen beider Veröffentlichungen an die Zeitschriften gesandt, in denen sie erschienen sind.

    Teilergebnisse der genannten Untersuchungen sind ohne Zustimmung der DFG in verschiedenen Zeitungen und anderen Publikationsorganen veröffentlicht und kommentiert worden. Dabei wurden gegen Dr. Brugger und Professor Kanz Fälschungsvorwürfe erhoben. Die DFG bedauert dies um so mehr, als sie sich in einer sehr eingehenden Überprüfung davon überzeugt hat, dass sich unbeschadet der festgestellten und eingeräumten Mängel in beiden Publikationen eine Fälschungsabsicht nicht bestätigt hat und daher zu verneinen ist.

    Angesichts der schweren persönlichen Nachteile, die beiden Wissenschaftlern durch breit veröffentlichte, jedoch nicht bestätigte Vorwürfe entstanden sind, hielt der Hauptausschuss der DFG eine in die Zukunft gerichtete Sanktion des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, das beiden entgegenzuhalten ist, nicht für angemessen. Die DFG sieht die Ursache für die festgestellten Mängel vor allem in Unerfahrenheit und mangelnden Vorkehrungen zur Qualitätssicherung. Beides ist heute nicht mehr gegeben.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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