In den Koalitionsverhandlungen der schwarz-gelben Koalition werden zurzeit Überlegungen für die gesetzliche Festlegung einer Grenze für sittenwidrige Löhne angestellt. Danach sollen möglicherweise alle Löhne, die ein Drittel unterhalb des branchenspezifischen Durchschnitts liegen, als sittenwidrig erklärt werden. Dies ist die bisherige Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte, wenn eine Klage erhoben wird. Nach Berechnungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung wären danach aber in einer Reihe von Branchen Löhne im Bereich zwischen zwei und sechs Euro nicht sittenwidrig.
Legt man die Grenze von 33,3 Prozent Abweichung nach unten zugrunde, begänne die Sittenwidrigkeit bezogen auf die untersten Tarifvergütungen beispielsweise im sächsischen Friseurhandwerk erst unterhalb von 2,04 Euro Stundenlohn. Im Berliner Bewachungsgewerbe läge die 33,3-Prozent-Grenze bei 3,66 Euro, in der Steine-Erden-Industrie in Thüringen unterhalb von 4,55 Euro, in der westdeutschen Systemgastronomie bei 4,80 Euro und im nordrhein-westfälischen Einzelhandel bei 5,15 Euro (weitere Beispiele in zwei Tabellen; Link siehe unten).
"Eine solche Grenze wäre absolut unzureichend", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. "Zur Bekämpfung von sittenwidrigen Löhnen und zur Begrenzung des Niedriglohnsektors insgesamt ist ein verbindlicher Mindestlohn erforderlich, der bei Vollzeiterwerbstätigkeit eine eigenständige Existenzsicherung ermöglicht", so der Tarifexperte. Das sei mit Löhnen von zwei bis sechs Euro nicht möglich. Ein Blick auf die westeuropäischen Nachbarländer zeige, dass dort die gesetzlichen Mindestlöhne zurzeit zwischen acht und neun Euro pro Stunde liegen.
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2009_10_21.pdf - PM mit Ansprechpartnern und Tabellen
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).