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29.10.2009 16:52

TUB: Kuratorium empfiehlt die Wahl von Prof. Dr. Martin Grötschel

Dr. Kristina R. Zerges Presse- und Informationsreferat
Technische Universität Berlin

    Stellungnahme zu den Präsidentschaftskandidaten an der TU Berlin / Stellungnahme zu den paraphierten Hochschulverträgen / Kuratoriumsvorsitzender im Amt bestätigt

    In seiner Sitzung am 29. Oktober 2009 hat das Kuratorium der TU Berlin zu den Vorschlägen des Akademischen Senats für das Präsidentenamt an der TU Berlin Stellung bezogen. Die Entscheidung fiel nach der Vorstellung der Kandidaten Prof. Dr. Martin Grötschel und Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach für das Präsidentenamt sowie der Vorstellung der Kandidaten für das Amt des 1. Vizepräsidenten, Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß, beziehungsweise der 1. Vizepäsidentin, Prof. Dr. Ulrike Woggon.

    1. Das Kuratorium hält beide für das Amt des Präsidenten nominierten Kandidaten für präsidiabel.

    2. Das Kuratorium erwartet, dass von der Wahlentscheidung eine Signalwirkung nach innen und außen ausgeht. Die Wahlentscheidung sollte sich an folgenden Kriterien orientieren:

    - die Entwicklung eines klaren und überzeugenden Profils, das die TU Berlin gegenüber anderen Universitäten heraushebt;
    - die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Reputation müssen erheblich verbessert werden;
    - die Qualität in der Lehre muss deutlich weiter verbessert werden, der Bologna-Prozess ist zu reorganisieren, die Abbruchquote bei den Studierenden ist zu verringern und es muss erheblich mehr Studierenden ein erfolgreicher Abschluss ermöglicht werden;
    - die Kommunikation und Kooperation nach innen und außen ist zu verbessern.

    Das Kuratorium empfiehlt dem Erweiterten Akademischen Senat - dem Wahlgremium - bei seiner Entscheidung diese Kriterien zugrunde zu legen bzw. zu berücksichtigen.

    3. Das Kuratorium empfiehlt auf dieser Grundlage den Mitgliedern des Erweiterten Akademischen Senats die Wahl von Professor Dr. Martin Grötschel.

    Die Punkte eins und zwei wurden einstimmig gefasst, der Punkt 3 mehrheitlich beschlossen. Das Kuratorium gab noch keine Stellungnahme zu den Nominierungen für das Amt der 1. Vizepräsidentin beziehungsweise des 1. Vizepräsidenten ab.

    Auf der Kuratoriumssitzung wurden noch zwei weitere wichtige Entscheidungen getroffen:

    Das Kuratorium widmete sich erneut den paraphierten Hochschulverträgen. Es geht davon aus, dass nach dem mühevollen Prozess der Einigung über die Hochschulverträge den Hochschulen auch tatsächlich die in dem Vertrag vereinbarten finanziellen Zusagen zur Verfügung gestellt werden. Die Verlässlichkeit von Finanzzusagen, so das Kuratorium einstimmig, sind äußerst wichtig. Das gelte auch für die Finanzvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.

    Außerdem wurde der bisherige Vorsitzende des Kuratoriums, Dr. Manfred Gentz, als Vorsitzender des Gremiums im Amt bestätigt.

    Informationen zur Nominierung der Präsidentschaftskandidaten im Akademischen Senat und das weitere Verfahren: www.tu-berlin.de/?id=70107

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Dr. Kristina R. Zerges, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: zerges@tu-berlin.de

    Die Medieninformation zum Download:
    www.pressestelle.tu-berlin.de/medieninformationen/

    "EIN-Blick für Journalisten" - Serviceangebot der TU Berlin für Medienvertreter: Forschungsgeschichten, Expertendienst, Ideenpool, Fotogalerien unter: www.pressestelle.tu-berlin.de/?id=4608


    Weitere Informationen:

    http://www.pressestelle.tu-berlin.de/medieninformationen/
    http://www.pressestelle.tu-berlin.de/?id=4608
    http://www.tu-berlin.de/?id=70107


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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