BMWi kündigt Fördermaßnahme an: Neueste Erkenntnisse der Forschung sollen in Normen und Standards überführt werden. Themenskizzen geeigneter Vorhaben sind an das DIN zu senden.
Normung ist eine wichtige unterstützende Maßnahme zur beschleunigten Durchsetzung von Innovationen. Mit dem Ziel, eine frühzeitige Berücksichtigung von Normungsaspekten im Forschungsprozess zu verstärken, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) am 6. November 2009 im Bundesanzeiger angekündigt, Vorhaben zum "Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (FuE) durch Normung und Standardisierung" zu fördern.
Die Bundesregierung investiert beträchtliche Ressourcen in die staatliche Forschungsförderung. Deshalb ist Deutschland in vielen Gebieten in der Forschung Weltspitze. Bei der Überführung dieser Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte dagegen gibt es durchaus Verbesserungspotenzial. Die schnellere Durchsetzung von Innovationen im Markt als Ergebnis einer effizienten und sinnvoll eingesetzten Normung und Standardisierung trägt dazu bei, den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
· Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels
Normung und Standardisierung
· Durchführung von Veranstaltungen, um interessierte Kreise aus Wissenschaft
und Wirtschaft frühzeitig hinsichtlich des Normungsbedarfs und des
Verwertungspotenzials von Normen und Standards zu informieren bzw. die
Fachvertreter und potentiellen Normanwender in Normungsvorhaben rechtzeitig
einzubeziehen.
· Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw.
Forschungsbegleitenden Normung und Standardisierung
· Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf
Technologiekonvergenz
· Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben
auf nationaler (DIN/ DKE), europäischer (CEN/ CENELEC) oder internatonaler
(ISO/ IEC) Ebene (aufbauend auf normungsrelevanten Forschungsergebnissen)
· Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von
Forschungsergebnissen in bereits existierenden sowie neu zu gründenden
Normungs- und Standardisierungsgremien unter Berücksichtigung der deutschen
Interessen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendungshöhe pro gefördertem Projekt liegt bei maximal 150.000 EUR. Es wird eine Eigenbeteiligung zwischen 30 % und 50 % gefordert. Die Projektlaufzeit sollte mindestens 6 bis maximal 36 Monate betragen.
Projektanträge können bis Ende des Jahres beim DIN eingereicht werden.
http://www.ebn.din.de/sb/forschungsverwertung Förderrichtlinie kann hier heruntergeladen werden
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Energie, Informationstechnik, Maschinenbau, Medizin, Werkstoffwissenschaften
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
Deutsch

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