"Was für eine Verbrechervisage; dem möcht' ich nicht im Dunkeln begegnen ..." - das hat sicherlich jeder schon über einen Mitmenschen gedacht, dessen Aussehen ihm suspekt erschien. Aber wie weit ist es her mit solchen Beurteilungen? Ein einfacher Test soll das zeigen: In die Vorlesung "Kriminologie I" hat Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind sowohl Straftäter als auch Gesetzeshüter eingeladen. Die Studierenden sollen nun schätzen: Wer könnte wohl stehlen, betrügen oder zuschlagen?
Bochum, 17.05.2001
Nr. 137
Verbrecher am Gesicht erkennen
Prof. Schwind lädt zur Raterunde
Straftäter und Gesetzeshüter in der Vorlesung
"Was für eine Verbrechervisage; dem möcht' ich nicht im Dunkeln begegnen ..." - das hat sicherlich jeder schon über einen Mitmenschen gedacht, dessen Aussehen ihm suspekt erschien. Aber wie weit ist es her mit solchen Beurteilungen? Ein einfacher Test soll das zeigen: In die Vorlesung "Kriminologie I" (Mittwoch, 23. Mai 2001, 8.15 - 10.00 Uhr, Hörsaal HGC 10) hat Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind sowohl Straftäter als auch Gesetzeshüter eingeladen. Die Studierenden sollen nun schätzen: Wer könnte wohl stehlen, betrügen oder zuschlagen? Wer kann kein Wässerchen trüben? Die Ergebnisse sollen noch während der Vorlesung vorliegen.
Bitte nicht in der Vorlesung fotografieren und filmen
Bildjournalisten werden gebeten, nicht während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen, da die eingeladenen Straftäter das Recht am eigenen Bild haben. Es wird im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit geben, Bilder vom "Straftäter-Test" zu erstellen.
Alte Idee: Physiognomie verrät Charaktereigenschaften
Die Idee, dass Äußerlichkeiten Aufschluss über den Charakter geben können, ist nicht neu: Schon der italienische Kriminologe Cesare Lombroso entwickelte diese Theorie im 19. Jh. Eine fliehende Stirn, asymmetrische Gesichtszüge und hervorstehende Augenwülste galten ihm als Zeichen einer kriminellen Gesinnung. Zwar ist seine These wissenschaftlich mittlerweile widerlegt. Aber ganz ehrlich: Keiner kann sich davon freisprechen, manchmal danach zu urteilen. Jedoch sollten sich ganz besonders (zukünftige) Anwälte und Richter dessen bewusst sein und vorschnelle Schlüsse vermeiden.
Nicht immer nur den Augen trauen
Damit sich die Jura-Studierenden das hinter die Ohren schreiben, werden sie in der Vorlesung mehreren Kandidaten gegenüberstehen - darunter verurteilte Straftäter, Angehörige verschiedener Berufsgruppen und Gesetzeshüter wie z. B. Polizeipräsidenten und Leiter von Justizvollzugsanstalten. Sie werden sich den Studierenden mit Vornamen und Hobbys vorstellen, sonst aber nichts über sich preisgeben. Nach eingehender Begutachtung sollen die Teilnehmer der Vorlesung dann ihre Einschätzung zu jedem Kandidaten abgeben. Welchen Beruf mag er wohl ausüben? Traut man ihm einen Diebstahl zu, eine Körperverletzung, einen Betrug? Oder ist er ein gesetzestreuer Bürger, der sich nichts zuschulden kommen lässt? Die Ergebnisse sollen zeigen, dass man nicht immer nur seinen Augen trauen sollte.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind, Lehrstuhl für Kriminologie, Strafvollzug und Kriminalpolitik, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-25245, Fax: 0234/32-14-146
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
regional
Studium und Lehre
Deutsch
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