Das Institut "Finanzen und Steuern" untersucht die Probleme bei verbindlichen Auskünften im Steuerrecht und schlägt konkrete Verbesserungen des in Deutschland praktizierten Verfahrens vor.
Die sog. verbindlichen Auskünfte ("advance rulings") spielen im (nationalen und internationalen) Steuerrecht gerade bei komplizierten Sachverhalten eine wichtige Rolle für die im Steuerrecht immer schwerer zu gewährleistende Rechtssicherheit. 1999 befasste sich der IFA-Kongress in Eilat (Israel) mit Problemen der verbindlichen Auskunft im Vergleich der steuerrechtlichen Systeme. Dazu hatte der Generalberichterstatter gefordert, Staaten mit formellen Auskunftsverfahren sollten ihre Verfahren vervollkommnen und Staaten, die noch keine formellen Auskunftsverfahren haben, sollten solche schaffen. Der Wert der Diskussion dieser Forderungen lag insbesondere darin, dass die Erwartungen artikuliert wurden, die ein international operierender Investor mit einem Auskunftsverfahren verbindet.
Das Institut "Finanzen und Steuern" nennt in der IFSt-Schrift Nr. 389 folgende Eckpunkte für ein verbessertes Verfahren:
1. In Deutschland sollte eine zentrale Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte geschaffen werden. Der föderale Aufbau der deutschen Finanzverwaltung darf sich nicht zu Lasten international operierender Investoren auswirken.
2. Festzuhalten ist zwar an dem Erfordernis einer schriftlichen Darstellung des vollständigen Sachverhalts und dessen rechtlicher Beurteilung durch den Antragsteller. Aber Voraussetzungen derart, dass mit der Realisierung des Vorhabens noch nicht begonnen sein darf, sind entbehrlich. Da es im internationalen Standortwettbewerb stets auch darum geht, welche steuerrechtlichen Rahmenbedingungen die günstigeren sind, ist der Ausschluss von Sachverhalten unpraktikabel, "bei denen die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht".
3. Eine verbindliche Auskunft muss zeitnah erteilt werden. Die erkennbare Bereitschaft, hierfür Gebühren zu entrichten, sollte es ermöglichen, die personellen und sächlichen Mittel ohne zusätzliche Belastungen der Haushalte bereitzustellen.
4. Durch grundsätzliche Veröffentlichung der erteilten Auskünfte würden Doppelauskünfte vermieden.
Da ein verbessertes Auskunftsverfahren in der beschriebenen Art nicht durch Verwaltungsmaßnahmen geschaffen werden kann, ist der Gesetzgeber aufgerufen, zu handeln.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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