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22.05.2001 11:55

Überlast vermindert, dennoch hält Investitionsstau an

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zum 31. Rahmenplan für den Hochschulbau

    Der Wissenschaftsrat hat auf seinen Frühjahrssitzungen in Marburg Empfehlungen zum 31. Rahmenplan für den Hochschulbau auf der Basis eines verfügbaren Mittelvolumens von 4,3 Mrd. DM verabschiedet. In einer aktuellen Bestandsaufnahme hebt er hervor, daß zwischen 1989 und 2000 rund 44 Mrd. DM innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aufgewendet wurden; insgesamt entstanden in diesem Zeitraum rund 276.000 weitere flächenbezogene Studienplätze. Damit verfügen die Universitäten im Wintersemester 1999/2000 über insgesamt 733.000, die Fachhochschulen über rund 233.000 flächenbezogene Studienplätze. Gegenüber dem Stand zu Beginn der 90er Jahre wurde die Überlast der Universitäten und Fachhochschulen dadurch deutlich abgebaut. Die Auslastung beträgt zu diesem Zeitpunkt

    - 117 % an Universitäten (1990/91: 144 %) und

    - 111 % an Fachhochschulen (1990/91: 160 %).

    (Für die Berechnung der Auslastung wurde die Kennziffer "Studienanfänger multipliziert mit der Regelstudienzeit in Prozent flächenbezogener Studienplätze" gewählt. Hinzu kommen Studierende außerhalb der Regelstudienzeit.)

    Da die Zahl der Studienanfänger pro Jahr in den zurückliegenden Jahren relativ konstant blieb, ist diese nachhaltige Verbesserung auf die zusätzlich geschaffenen Studienplätze zurückzuführen. Bund und Länder haben mit ihren Investitionen somit bedeutende Ausbauleistungen erbracht. Wieder zeigt sich, wie wichtig die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau in ihrer Funktion zur Finanzierung von Gebäuden und technisch-wissenschaftlicher Infrastruktur für Forschung und Lehre an den Hochschulen ist.

    Allerdings konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche angemeldete Vorhaben nicht realisiert werden. Aus Gründen mangelnder Finanzkraft oder anderer Prioritätensetzung in den Haushalten läßt sich seit 1993 Jahr für Jahr ein Teil des vom Wissenschaftsrat als wissenschaftspolitisch notwendig anerkannten Investitionsbedarfs nicht zeitnah realisieren. Hierunter leidet auch die Planungssicherheit in den Ländern.

    Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Dr. Karl Max Einhäupl, konnte zwar darauf verweisen, daß die jeweils jährlich für den Rahmenplan zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf Initiative des Bundes mit entsprechender Reaktion der Länder in der Zeit zwischen 1998 und 2001 von 3,6 auf 4,3 Mrd. DM deutlich angestiegen sind. Gleichwohl sei aber erneut der auf der Basis der Anmeldungen der Länder vom Wissenschaftsrat festgestellte Finanzbedarf - für das Jahr 2002 in Höhe von rund 5,4 Mrd. DM - damit nicht zu befriedigen. Deshalb dürfe sich eine Reform der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau nicht nur auf Struktur- und Verfahrensfragen beschränken, sondern müsse fortgesetzt einen deutlichen Mittelzuwachs mit sich bringen.

    Einhäupl kündigte an, daß sich der Wissenschaftsrat demnächst mit der Frage befassen werde, ob über Vorhaben des Rahmenplans für den Hochschulbau die Ansiedelung von einzelnen Fachgebieten, die traditionell an Universitäten eingerichtet sind, an Fachhochschulen gefördert werden soll. Der Wissenschaftsrat hatte sich in seinen im Sommer 2000 verabschiedeten Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland dafür ausgesprochen, die Ausbildungskapazität der Fachhochschulen auszubauen und zu diesem Zweck längerfristig auch entsprechende Ressourcenverlagerungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen vorzunehmen. Die Ausweitung des Fächerspektrums schließe Teilbereiche solcher Fächer - etwa der Rechtswissenschaften, des Lehramts oder der angewandten Naturwissenschaften, wie zum Beispiel der Pharmazie - ein, die traditionell an den Universitäten angesiedelt, aber weder am heutigen Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert noch nachhaltig mit der Forschung verknüpft seien.

    Hinweis: Die Empfehlungen zum 31. Rahmenplan für den Hochschulbau 2002-2005 - Allgemeiner Teil können bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates schriftlich oder per E-Mail (post@wissenschaftsrat.de) unter Angabe der postalischen Adresse angefordert werden.

    Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung sowie des Hochschulbaus.

    Belegexemplar erbeten an:
    Dr. Dietmar Goll
    Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates
    Brohler Straße 11
    50968 Köln
    Telefon: 0221/3776 - 228
    Telefax: 0221/38 84 40
    E-Mail: goll@wissenschaftsrat.de

    Pressemitteilungen und Informationen: http://www.wissenschaftsrat.de


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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