Der Magisterstudiengang Praktische Sozialwissenschaft an der Universität Essen wird - entgegen einer ursprünglichen Absicht - nicht eingestellt; im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (AVL) hingegen darf die Universität bereits zum Wintersemester 2001/02 keine Erstsemester mehr einschreiben. Das Magister-Haupt- und Nebenfach wird zum 1. Oktober 2007 aufgehoben. Das sieht die vom NRW-Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung erlassene "6. Rechtsverordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich" vor. Gestern (Donnerstag, 31. Mai) wurde ihr Inhalt den Hochschulen bekannt gegeben. Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Damit ist kurzfristig zu rechnen.
Mit der Herausnahme des Magister-Haupt- und Nebenfachs Praktische Sozialwissenschaft aus der Rechtsverordnung löste das Wissenschaftsministerium eine Zusage ein, die es der Hochschule einen Tag nach der Anhörung zum Entwurf der Rechtsverordnung im Wissenschaftsausschuss gegeben hatte. Im Ausschuss und kurz zu-vor bereits im Ministerium hatte eine Gruppe Essener Studierender sich nachdrücklich für den Erhalt ihres Studiengangs eingesetzt und dort mit so guten Argumenten aufgewartet, dass das Ministerium die Einstellungsabsicht für die Praktische Sozialwissenschaft zurücknahm. Für die Praktische Sozialwissenschaft können sich Studienanfänger folglich auch zu Beginn des Wintersemesters 2001/02 einschreiben. Der Studiengang wird in einigen Punkten inhaltlich reformiert.
Erfolglos blieben hingegen die Interventionen der Hochschulleitung sowie von Hochschullehrern und Studierenden des Fachbereichs Literatur- und Sprachwissenschaften gegen die Einstellung der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft. Der Fachbereichsrat hatte sich mit einem einstimmigen Beschluss nachdrücklich für die Erhaltung des Faches ausgesprochen, und rund 30 Studierende protestierten zum Wochenbeginn im Wissenschaftsministerium gegen die Düsseldorfer Pläne. Das blieb ohne Wirkung. Nach der Rechtsverordnung wird der Studiengang zum Herbst 2007 auslaufen. Bis dahin können die jetzt eingeschriebenen Studierenden ihre Ausbildung an der Uni Essen planmäßig fortsetzen.
Keine Überraschungen enthält die Rechtsverordnung zu den Studiengängen Musik für das Lehramt in der Primarstufe, Diplom-Pädagogik, Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie für den Ergänzungsstudiengang Planung und Beratung im Sozialwesen. In allen Fächern nimmt die Universität zum Wintersemester 2001/02 noch Erstsemester auf, zum Wintersemester 2002/03 aber nicht mehr. Die Studiengänge laufen zum 1. Oktober 2008 aus. Die Universität arbeitet zur Zeit aber an einem Konzept zur Neustrukturierung der Sozialarbeit und Sozialpädagogik unter Einbeziehung von Elementen der Diplompädagogik.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
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