Bochum, 25.06.1997 Nr. 129
Rektorwahl gescheitert Prof. Müller-Michaels fehlte eine Stimme
Senat muß nun neuen Kandidaten vorschlagen
Die heutige Wahl zum neuen Rektor der Ruhr-Universität Bochum am 25. Juni 1997 endete mit einer Überraschung: Der einzige Kandidat, Prof. Harro Müller-Michaels (Fakultät für Philologie), konnte in zwei Wahlgängen nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen im Konvent der RUB auf sich vereinigen. Nun muß der Senat der RUB in seiner nächsten Sitzung am kommenden Donnerstag, 3. Juli 1997, entscheiden, ob er von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, einen neuen Kandidaten direkt vorzuschlagen, oder ob er das Verfahren unter Einbeziehung des gemeinsamen Rektorwahlausschusses (je 6 Personen aus Konvent und Senat) neu einleitet.
Keine qualifizierte Mehrheit
Gemäß Verfassung der RUB muß ein Rektor mit der qualifizierten Mehrheit der Stimmen des Konvents gewählt werden. Von den 43 Konventsmitgliedern erschienen 41 zur Wahl. Im ersten Wahlgang, der im Anschluß an eine gut halbstündige Personenbefragung stattfand, stimmten, bei vier Enthaltungen, 19 Mitglieder für Prof. Müller-Michaels und 18 gegen ihn. Im erforderlichen zweiten Wahlgang entschieden sich zwar nun 21 Konventsmitglieder für Prof. Müller-Michaels (bei 16 Gegenstimmen und erneut vier Stimmenthaltungen), für eine qualifizierte Mehrheit wären allerdings 22 Stimmen notwendig gewesen, da die Zahl 43 (alle wahlberechtigten Konventsmitglieder) als Basis herangezogen wird. Der Senat der RUB ist nun aufgerufen, einen neuen Kandidaten für das ab Januar 1998 vakante Amt des Rektors zu benennen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Es wurden keine Arten angegeben
Deutsch
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