Deutsche Radiologen warnen vor Inkonsequenz im neuesten Entwurf der Röntgenverordnung (RöV). Bei einer teleradiologischen Röntgenuntersuchung wäre nach dem aktuellen Entwurf die Anwesenheit eines Arztes mit Fachkunde nicht mehr erforderlich. Dies - so der Vorstand der Deutschen Röntgengesellschaft in seinem Schreiben an Minister Trittin - würde den Strahlenschutz und Patientenschutz ad absurdum führen.
Text des Briefes:
Novellierung der Röntgenverordnung (RöV)
Sehr geehrter Herr Minister Trittin,
bitte erlauben Sie uns, Sie auf eine Entwicklung hinzuweisen, die aus unserer Sicht nicht im Interesse einer verantwortlich handelnden Regierung sein kann. Die Untersuchung mit ionisierenden Strahlen an Patienten erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und medizinischem Verantwortungsbewußtsein. Die strengen Ausbildungsrichtlinien in der Radiologie und im Strahlenschutz, denen sich die deutschen Radiologen unterziehen, sind ein Garant für den von Politik und Gesellschaft zu Recht geforderten verantwortungsvollen Umgang mit ionisierenden Strahlen zum Schutz der Patienten. Deshalb erfüllt uns mit zunehmender Sorge die jüngste Diskussion im Rahmen der Novellierung der Röntgenverordnung, in der der Strahlenschutz des Patienten nicht mehr im Vordergrund zu stehen scheint.
Gilt bis heute noch das strenge Prinzip, dass Patienten nur von einem fachkundigen Arzt vor Ort mit ionisierenden Strahlen untersucht werden dürfen, so wird in der aktuellen Fassung der Novellierung diese am Patientenschutz orientierte Regel offensichtlich verlassen. Wenn zugelassen wird, dass bei der teleradiologisch überwachten Untersuchung ein Arzt ohne entsprechende Fachkunde vor Ort ausreicht, wird der Strahlenschutz ad absurdum geführt.
Im Namen der Deutschen Röntgengesellschaft, die als wissenschaftliche Fachgesellschaft mit mehr als 5000 Ärzten die deutsche Radiologie repräsentiert, möchten wir Sie dringlichst bitten, mit darauf hinzuwirken, dass diese Fehlentwicklung zum Nachteil des Strahlenschutzes der uns anvertrauten Patienten nicht Platz greifen kann. Dieses Thema stand auch im Mittelpunkt der Diskussion auf dem 82. Deutschen Röntgenkongress vom 23. - 26. Mai in Wiesbaden, an dem nahezu 6000 Besucher teilnahmen. Die Mitgliederversammlung unserer Gesellschaft, die am 24. Mai 2001 stattfand, hat die folgende Resolution verabschiedet, der wir uns rückhaltlos anschließen:
"Die Radiologie ist ein klinisches Fach der Medizin, in dem diagnostische und interventionelle Leistungen direkt am Patienten, bzw. mit der Möglichkeit eines sofortigen und unmittelbaren Patientenkontaktes erbracht werden. Das Recht jedes Patienten auf eine fachärztliche medizínische Versorgung und die Berücksichtigung der Aspekte des Strahlenschutzes erfordern generell die Anwesenheit eines fachkundigen Arztes am Ort der Untersuchung. Die Anwendung der Teleradiologie zur Primärdiagnostik ist nur in Notfällen als begründbare Ausnahme zulässig."
Wir fügen diesem Schreiben eine kurze Notiz bei, in der der zugrundeliegenden Sachverhalt etwas ausführlicher dargestellt ist. Wir würden uns freuen, wenn unsere Bedenken, die von zahlreichen Fachgesellschaften und Experten geteilt werden, auf positive Resonanz stoßen. Für Rückfragen und für eine vertiefende Diskussion stehen wir jederzeit gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Claus Claussen, Präsident der DRG
Prof. Dr. Ulrich Mödder, Stellv. Präsident
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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