Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst folgt dem Vorschlag des Präsidiums
Auf Vorschlag des Präsidiums und im Benehmen mit dem Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst jetzt sechs Mitglieder des künftigen Hochschulrates der Universität bestellt. Dem Hochschulrat gehören nach dem neuen Hessischen Hochschulgesetz vier Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und beruflichen Praxis und drei Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft oder Kunst an.
Vom Ministerium bestellt wurden aus dem Bereich Wirtschaft und berufliche Praxis:
· Dr. Christiane Ebel-Gabriel, Generalsekretärin der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen, Hannover
· Dr. Dagobert Kotzur, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schunk GmbH, Heuchelheim
· Heinz Joachim Wagner, Mitglied des Vorstands der Degussa AG, Düsseldorf
Aus dem Bereich der Wissenschaft:
· Prof. Dr. Karl Grotemeyer, ehemals Rektor der Universität Bielefeld, Vorsitzender der Hochschulstrukturkommission des Landes Hessen von 1992 bis 1994, Bielefeld
· Prof. Dr. Reinhard Kurth, Präsident des Robert-Koch-Instituts, Berlin
· Prof. Dr. Eda Sagarra, em. Professorin des Trinity College der University Dublin, Pro-Chancellor University of Dublin, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Evaluierung des deutschen Forschungssystems von 1997 bis 1999
Um die Kontinuität in der Arbeit des Hochschulrates gerade in den ersten Jahren zu stärken, hat das Präsidium der Justus-Liebig-Universität um eine Bestellung der Mitglieder des Hochschulrates auf vier Jahre gebeten. Eine der vorgeschlagenen Persönlichkeiten hat der Universität inzwischen mitgeteilt, die Mitgliedschaft im Hochschulrat der Justus-Liebig-Universität leider wegen anderer Verpflichtungen nicht antreten zu können. Das Präsidium wird dem Ministerium einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die Konstituierende Sitzung des Hochschulrates der Justus-Liebig-Universität Gießen findet am 18. Juni 2001 statt.
Der Hochschulrat hat nach dem neuen Hessischen Hochschulgesetz die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen u. a. zur Hochschulentwicklungsplanung, Studiengangsplanung und Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre, zu Evaluierungsverfahren und Zielvereinbarungen, und er nimmt Stellung u.a. zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten, zum Budgetplan und zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen. Seine Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Personalia, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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