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15.06.2001 14:49

Mitgestalter der Ostverträge und Markus-Wolf-Ermittler Ehrendoktoren der FernUniversität

Gerd Dapprich Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Es waren die ersten Ehrenpromotionen des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FernUniversität Hagen, und es waren gleich zwei: Der akademische Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft ehrenhalber (Dr. iur. h. c.) wurde jetzt im Rahmen einer akademischen Feierstunde an Professor Dr. Claus Arndt und an Klaus Detter, Richter am Bundesgerichtshof, verliehen.

    Wie kein anderer hat sich Arndt insbesondere im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik - in der Rechtspolitik also - hervorgetan und sich im Beruf wie in seinen Schriften engagiert. Seine glänzende Karriere führte Arndt auch in den Bundestag, wo er sowohl im Rechts- wie im Auswärtigen Ausschuss wirkte und die juristische Feder bei den Verträgen von Moskau und Warschau führte. U. a. wirkte er in der Enquete-Kommission für die Verfassungsreform mit. Wissenschaftlich und publizistisch befasste er sich z. B. mit dem "Widerstand in der Demokratie". 1992 wurde er Professor in Hamburg. Auch bei der FernUniversität, der er schon seit langem verbunden ist, hinterließ sein wissenschaftliches und praktisches Wirken "Spuren in der Zeit" (so einer seiner Buchtitel).

    Klaus Detter war als Bundesrichter Berichterstatter im Weimar/Böttcher-Verfahren. Schwerpunktmäßig befasste er sich auch mit Straftaten auf dem Gebiet des Terrorismus sowie mit Straftaten der früheren DDR und im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Ob es um Strafmaße für Mauerschützen und ostdeutsche Spione und ihre Befehlsgeber ging: Oft waren schwierige Rechtsfragen zu lösen. Wie z. B. mussten die Taten Markus Wolfs und seines Nachfolgers als Geheimdienst-Chef - gegen die Detter als Ermittlungsrichter Haftbefehle erlies - gewertet werden? "Kleine" Spione bekamen sieben oder acht Jahre Haft, für die Strafverfolgung der "Großen" dagegen war lange sogar die Rechtsgrundlage zweifelhaft. Letztendlich arbeiteten Richterkollegen eine Grundlage heraus, die Detter als "im Ergebnis richtig" beurteilt. Das Strafrechts-Lehrgebiet an der FernUniversität hat er mit vielen nützlichen Hinweisen aus der Praxis bereichert. Er verfasste für die FernUniversität Lehrbriefe und erteilte Präsenzunterricht. U. a. ist er ihr durch die Weiterbildung "Einführung in den Anwaltsberuf" und in der Referendarsausbildung verbunden.


    Weitere Informationen:

    http://www.fernuni-hagen.de/FeU/Aktuell/2001/06/ak_2001-06-11-Ehrenprom.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

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