idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
19.06.2001 13:43

Tiefe Beinvenenthrombosen kann man ambulant behandeln

Birgit Berg Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Etwa 80 Prozent der Patienten mit einer tiefen Venenthrombose können ambulant behandelt werden. Das stellten Forscher des Universitätsklinikums Dresden in einer kürzlich im British Medical Journal veröffentlichten Studie fest. Sie untersuchten 117 Patienten, die 1998 und 1999 in einem Zeitraum von zehn Monaten mit dem Verdacht auf eine tiefe Beinvenenthrombose in die Klinik gekommen waren. Lediglich 25 Patienten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Alle anderen wurden ambulant betreut. Die Therapie bestand aus der Gabe von niedermolekularem Heparin (hemmt die Blutgerinnung) und dem Tragen von Kompressionsstrümpfen. Drei Monate nach Therapiebeginn wurde eine Kontrolluntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass keiner der Patienten eine schwere Blutung oder eine Lungenembolie erlitten hatte. Drei Patienten hatten eine neue oder erweiterte Thrombose und vier eine geringgradige Blutung.

    Voraussetzung für die ambulante Behandlung ist eine genaue Diagnostik der Blutgefäße mittels Kompressionsultraschall oder anderen Methoden der Gefäßuntersuchung sowie eine gezielte Blutuntersuchung. Beim geringsten Verdacht auf eine Lungenembolie werden außerdem ein Elektrokardiogramm, Herzultraschall und zusätzliche Blutuntersuchungen gemacht. Die Dresdner Ärzte behandelten einen Patienten nur dann ambulant, wenn sein Gesundheitszustand und seine persönlichen Verhältnisse es zuließen. Zusätzlich wurde die Meinung des Hausarztes eingeholt.

    Bis vor wenigen Jahren wurden Patienten mit einer tiefen Beinvenenthrombose stationär behandelt. Sie wurden für ein bis zwei Wochen aufgenommen, lagerten das betroffene Bein hoch und erhielten eine Dauerinfusion Heparin. Bei dieser Therapie müssen täglich die Blutwerte kontrolliert werden. Seitdem 1998 in der BRD niedermolekulare Heparine zugelassen sind, die eine optimale Dosis-Wirkungsbeziehung aufweisen und die sich die Patienten selbst ein- oder zweimal täglich unter die Haut spritzen können, sind die Voraussetzungen für eine ambulante Therapie gegeben.

    Die Forscher um Privatdozent Dr. Sebastian Schellong plädieren für eine ambulante Behandlung der Patienten mit tiefen Beinvenenthrombosen in enger Kooperation einer Klinik mit den Hausärzten bzw. des Hausarztes mit einer spezialisierten Facharztpraxis. Wichtig für eine ambulante Behandlung ist, dass langjährige Erfahrungen mit diesem nicht ungefährlichen Krankheitsbild vorliegen. An der Medizinischen Klinik III des Universitätsklinikums werden jährlich etwa 400 Thrombosen diagnostiziert. Davon sind 80 Prozent tiefe Beinvenenthrombosen.

    Beinvenenthrombosen entstehen durch Blutgerinnsel in den Gefäßen. Dadurch wird der Rückfluss des Blutes zum Herzen blockiert. Wade oder Schenkel schwellen an und schmerzen, sind bläulich oder rot verfärbt. Das größte Risiko einer tiefen Beinvenenthrombose ist eine Lungenembolie, die entsteht, wenn Blutgerinnsel in die Lunge geschwemmt und dort wichtige Lungengefäße verstopft werden.

    Dresden, 19. Juni 2001
    Marion Fiedler

    Weitere Auskünfte: Universitätsklinikum Dresden, Medizinische Klinik und Poliklinik III, Angiologische Ambulanz, Dr. med. Thomas Schwarz, Tel. (03 51)4 58 23 36, E-mail: sebastian.schellong@mailbox.tu-dresden.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).