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25.06.2001 17:54

Berufsbezogene Gymnasiallehrerausbildung

Peter Pietschmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Ulm

    Einstieg des Kultusministeriums, Ausstieg des Wissenschaftsministeriums?
    Zur Neuordnung einer berufsbezogenen Gymnasiallehrerausbildung an den baden-württembergischen Landesuniversitäten

    Die Universität Konstanz hat ihren einzigen Pädagogik-Lehrstuhl umgewidmet und zur Sicherstellung der pädagogischen, pädagogisch-psychologischen und schulpraktischen Ausbildungsanteile der Konstanzer Lehramtsstudierenden einen Kooperationsvertrag mit der Pädagogischen Hochschule Weingarten und dem Staatlichen Studienseminar Rottweil abgeschlossen. Ähnlich verfuhr kürzlich die Universität Karlsruhe mit der Pädagogischen Hochschule und dem Studienseminar am Ort. Damit praktizieren beide Landesuniversitäten in dem Moment den Ausstieg aus einer integrierten universitären Gymnasiallehrerausbildung, während das Kultusministerium im Rahmen einer Novellierung der Prüfungsordnung den Einstieg anstrebt.

    Diese Regelung, als »kostensparend« empfohlen, hat weitreichende Konsequenzen, auf die in der nachfolgenden "Ulmer Erklärung" aufmerksam gemacht wird. Die Erklärung wurde nicht nur von Professoren im Lande, die sich für die integrierte universitäre Gymnasiallehrerausbildung engagieren, unterzeichnet, sondern auch von namhaften Fachvertretern auswärtiger Universitäten, die im Bereich der Ausbildungsentwicklung und Politikberatung maßgeblich tätig sind. Die »Ulmer Erklärung« ist dem Landtag und der Landesregierung, den Rektorenkonferenzen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Baden-Württemberg sowie weiteren Institutionen und Persönlichkeiten übermittelt worden.

    Wir bitten alle diejenigen, die für die Umsetzung des neuen Gymnasiallehrer-Ausbildungskonzepts politische und administrative Verantwortung tragen bzw. daran aktiv beteiligt sind, darauf hinzuwirken, daß der jetzt endlich erreichte Einstieg in eine berufsorientierte universitäre Ausbildung nicht schon im Ansatz als ein Ausstieg aus diesem Vorhaben gestaltet wird, indem die berufsbezogenen Ausbildungsanteile an Institutionen außerhalb der Universität verlagert werden.

    Prof. Dr. Ulrich Herrmann, Leiter des Seminars für Pädagogik der Universität Ulm, im Namen und Auftrag der Mitunterzeichner

    Ulmer Erklärung zur berufsbezogenen Gymnasiallehrer-Ausbildung an den Landesuniversitäten von Baden-Württemberg

    Die Unterzeichner wenden sich mit dieser Ulmer Erklärung an den Landtag, an die Landesregierung und an die Öffentlichkeit, um die Aufmerksamkeit auf besorgniserregende Strukturentwicklungen in der baden-württembergischen Gymnasiallehrer-Ausbildung zu lenken, die für eine berufsbezogene Ausbildung, für deren Wissenschafts- und Forschungsfundierung in Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik sowie für die empirische Bildungsforschung im Lande katastrophale Folgen haben können.

    Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, die universitäre Ausbildung der Gymnasiallehrer erstmals in Richtung einer Berufsorientierung zu reformieren. Die neue Prüfungsordnung ist am 1.4.2001 in Kraft getreten. Die wesentlichen Neuerungen sind: Erhöhung des Studienanteils in Pädagogik/Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie sowie die Einführung verpflichtender fachdidaktischer Übungen und des Praxissemesters. Damit ist in Baden-Württemberg nach Jahrzehnten des Stillstands der Einstieg in eine moderne universitäre Gymnasiallehrer-Ausbildung gelungen.

    Im Vorfeld dieser Neuerungen wurde immer wieder auf die erforderlichen Personal- und Sachmittel für die Verwirklichung dieser Reform hingewiesen; denn in Baden-Württemberg sind an den Universitäten insgesamt weniger Professuren für die Lehrerbildung vorgesehen als in vielen Bundesländern allein in einem einzigen Institut. Professuren für Fachdidaktiken fehlen an den baden-württembergischen Universitäten bisher völlig!

    Da das Wissenschaftsministerium die Kabinettsbeschlüsse mitgetragen hat, war davon auszugehen, daß den Universitäten die seit langem reservierten zusätzlichen Professorenstellen für Pädagogik bzw. Pädagogische Psychologie zugewiesen und die erforderlichen Personal- und Sachmittel für die neu eingeführten Pflichtlehrveranstaltungen in Fachdidaktik sowie für die Mitwirkung beim Praxissemester in einem Ausbauplan bereitgestellt würden. Für eine Übergangsphase müßten Übergangslösungen für die Sicherstellung des Pflichtlehrangebots gefunden werden (Lehraufträge, Kooperation mit Studienseminaren und Pädagogischen Hochschulen).

    In dieser Situation überrascht die Nachricht, daß die Universität Konstanz, die Pädagogische Hochschule Weingarten und das Studienseminar Rottweil einen Vertrag geschlossen haben, der vorsieht, daß die Universität sich auf die fachwissenschaftlichen Lehrangebote zurückzieht und die pädagogischen, pädagogisch-psychologischen sowie die fachdidaktischen Anteile von der Pädagogischen Hochschule und die fachpraktischen Anteile vom Studienseminar erbracht werden. Die Universität Konstanz hat ihren einzigen Lehrstuhl für Pädagogik umgewidmet! Einen analogen Vertrag hat kürzlich die Universität Karlsruhe mit der dortigen Pädagogischen Hochschule und dem dortigen Studienseminar abgeschlossen.

    In der Presse wird gefragt, ob diese »Modelle« der Kostenersparnis Schule machen könnten. Wenn diese Regelung Schule macht, dann bedeutet dies nichts anderes als den Ausstieg aus der eben erst beschlossenen Ausbildungsreform. Dann ist absehbar, daß

    - die jetzt noch an den Universitäten für die Lehrerausbildung ausgewiesenen Professuren für Pädagogik und Pädagogische Psychologie bei eintretender Vakanz gestrichen und durch Lehraufträge ersetzt werden;

    - diese Fachrichtungen damit aus den Universitäten verschwinden werden und sie dann nicht mehr zur Verfügung stehen werden für die Ausbildung für pädagogische Lehrberufe im Hauptfach, für pädagogische Anteile in berufsbezogenen BA/MA-Studiengängen, für die Fundierung der Hochschuldidaktik, für die Forschung und damit für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Rekrutierung von Hochschullehrern sowie von Experten im außerwissenschaftlichen Bereich und in Landesbehörden;

    - die dringend erforderlichen Investitionen in den Aufbau der Fachdidaktiken für Ausbildung, Forschung und Weiterbildung sowie in die Pädagogische Psychologie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Schulpsychologen und Beratungslehrern, Erziehungs- und Bildungsberatern gar nicht erst erfolgen werden;

    - die Gymnasiallehrer künftig an den baden-württembergischen Universitäten ohne eine grundständige berufswissenschaftliche Ausbildung und ohne wissenschaftsbasierte Fort- und Weiterbildung bleiben müssen, was der Dequalifizierung eines Berufsstandes gleichkommt und daß - entgegen den erklärten Zielen des für die Personalrekrutierung zuständigen Kultusministeriums - keine Kapazitäten für eine wissenschaftsbasierte Unterstützung der Professionalisierungsbestrebungen der Gymnasiallehrerschaft mehr vorhanden sein werden;

    - keine Ressourcen für die Begleitforschung zur Schulentwicklung und zu didaktischen Innovationen in den öffentlichen Schulen (Implementierung neuer Lehr-Lern-Formen, Lernen mit Neuen Medien usw.) mehr vorhanden sein werden;

    - keine Expertise mehr entwickelt werden kann für die Sicherung der Bildungsqualität der Gymnasien, für Begleitforschung zur pädagogisch-didaktischen Effektivität von Investitionen (z.B. der Medienoffensiven des Landes und der Kommunen) und Lehrplanrevisionen sowie für forschungsbasierte Politikberatung.

    Die Vorgänge in Konstanz und Karlsruhe stehen in krassem Gegensatz zu den jüngsten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz und der Expertenempfehlungen in mehreren Bundesländern, die einhellig von der Verstärkung der berufswissenschaftlichen Anteile der universitären Lehramtsstudiums, besonders der Fachdidaktiken, ausgehen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg wird daher dringend gebeten, die in Konstanz und Karlsruhe erfolgten Vertragsabschlüsse in ihrer Geltung und Dauer zu begrenzen und das Wissenschaftsministerium anzuhalten, im Zusammenwirken mit dem Kultusministerium und den Landesuniversitäten für eine sachgerechte Umsetzung des Kabinettsbeschlusses zur Neugestaltung der Gymnasiallehrer-Ausbildung Sorge zu tragen.

    Unterzeichner:
    Prof. Dr. Peter Drewek, Universität Mannheim;
    Prof. Dr. Wolfgang Edelstein, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Berlin;
    Prof. Dr. Helmut Fend, Universität Zürich;
    Prof. Dr. Martin Fromm, Universität Stuttgart;
    Prof. Dr. Ulrich Herrmann, Universität Ulm;
    Prof. Dr. Manfred Hofer, Universität Mannheim;
    Prof. Dr. Jürgen Oelkers, Universität Zürich;
    Prof. Dr.Heinz-Elmar Tenorth, Humboldt-Universität zu Berlin;
    Prof. Dr. Ewald Terhart, Universität Bochum


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Pädagogik / Bildung
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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