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27.06.2001 11:09

Angriffe gegen Forscher zurückgewiesen

Dr. Andreas Archut Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Medizinische Fakultät nimmt Stellung zur Stammzellforschung

    Das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn weist persönliche Angriffe gegen Priv.-Doz. Dr. Oliver Brüstle und Prof. Otmar Wiestler im Zusammenhang mit der Stammzellforschung zurück. Wörtlich erklärt das Leitungsgremium der Fakultät:

    In der öffentlichen Diskussion um die Stammzellforschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn sind die beiden Neuropathologen Priv.-Doz. Dr. med. Brüstle und Prof. Dr. med. Otmar Wiestler zumindest indirekt einer ungerechtfertigten und diskrimienierenden Kritik ausgesetzt worden. Das Dekanat der Bonner Medizinischen Fakultät legt Wert auf eine Versachlichung der Diskussion um die Forschungsinitiative zur Verwendung embryonaler und adulter Stammzellen für die Gewinnung transplantationsfähiger Zellen. Bei selbstverständlicher Anerkennung der Notwendigkeit einer ernsten Debatte auf einem ethisch und wissenschaftlich schwierigen Gebiet weist das Dekanat persönliche Angriffe gegen die beiden Fakultätsangehörigen ausdrücklich zurück.

    Die Diskussion über bioethische Fragen wird in der Bonner Fakultät bereits seit dem Plan zur Einrichtung einer C4-Stiftungsprofessur für Rekonstruktive Neurobiologie im September 1999 geführt. Der Antrag war u.a. mit den Fortschritten in der embryonalen Stammzellforschung und den damit verbundenen Chancen zur Therapie von bisher unheilbaren Krankheiten begründet worden. Der engere Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät hat im Wintersemester 1999/2000 ein einstimmiges Votum zur Einrichtung einer solchen Stiftungsprofessur und eines entsprechenden Instituts abgegeben. Dieses Votum umfaßte den Dank an die Gemeinnützige Hertiestiftung für die großzügige Bereitstellung der Fördermittel und die Verpflichtung der Fakultät zur Weiterführung der Institution nach Ablauf des Förderzeitraums.

    Brüstle und Wiestler wollen sowohl an importierten humanen embryonalen Stammzellen als auch an adulten Stammzellen Grundlagenforschung betreiben mit dem Fernziel, bisher unheilbar Kranken durch Transplantation gewebespezifischer Zellen, die aus Stammzellen differenziert wurden, eine Therapie zu ermöglichen.

    Die beiden Wissenschaftler begründen die Notwendigkeit, jetzt an humanen embryonalen Stammzellen zu forschen, mit ihren Erkenntnissen bei der Behandlung einer Krankheit beim Tier, die in dieser Form auch beim Menschen vorkommt. Bei diesen Tieren hat die Transplantation von Zellen, die aus tierischen embryonalen Stammzellen gewonnen wurden, zumindest zur teilweisen Reparatur des ansonsten irreversiblen Defekts geführt. Die Übertragbarkeit der hierfür im Reagenzglas notwendigen Differenzierungsschritte auf menschliche embryonale Stammzellen kann nur an diesen geprüft werden.

    Brüstle und Wiestler warnen jedoch gleichzeitig vor übereilten Hoffnungen, was die Umsetzung der Grundlagenforschung an humanen embryonalen Stammzellen in die praktische Therapie betrifft. Vor definitiver Beurteilung der Chancen sei mit einer Grundlagenforschung von 5-10 Jahren zu rechnen.

    Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät hat über den von den beiden Wis-senschaftlern bei der DFG vorgelegten Antrag beraten. Der Antrag beinhaltet die Forschung an den importierten embryonalen Stammzellen. Die Ethikkommission hat gegen die geplante Studie keine grundsätzlichen berufsethischen und berufsrechtlichen Bedenken erhoben, wobei sie ihr positives Votum an die Bedingung knüpft, daß die Embryonen nicht zum Zwecke der Gewinnung von embryonalen Stammzellen hergestellt wurden, daß die zu implantierenden Stammzellen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt etabliert sind, und daß das Projekt durch die DFG gefördert wird. Das Dekanat stellt sich hinter dieses Votum.

    Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch die Feststellung, daß sich aus den importierten embryonalen Stammzellen nach derzeitigem Wissensstand kein Embryo mehr entwickeln kann. Das Projekt soll auch kontinuierlich durch kompetente Institutionen bioethisch begleitet werden.

    Fazit: Die Stammzellforschung der beiden Wissenschaftler unserer Fakultät, Oliver Brüstle und Otmar Wiestler, verstößt nicht gegen Gesetze unseres Landes. Dementsprechend verwahrt sich das Dekanat gegen eine Diskriminierung dieser beiden verantwortungsbewußten Ärzte und Wissenschaftler.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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