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28.06.2001 08:16

Neugründung mit vier Standorten geplant: Hochschule für Technik und Wirtschaft Südwestfalen (HTWS)

Dipl.-Soz.Wiss. Birgit Geile-Hänßel Hochschulkommunikation
Fachhochschule Südwestfalen

    Die Gründung der neuen Fachhochschule in Südwestfalen mit den vier gleichberechtigten Standorten in Hagen, Iserlohn, Meschede und Soest schreitet zügig voran. In Soest haben sich das Rektorat der Märkischen Fachhochschule (MFH), die Dekane und Abteilungssprecher der Standorte Meschede und Soest sowie der Vertreter der FH-Abteilungen im Paderborner Rektorat in einer einstimmigen Entschließung auf die Rahmenbedingungen für diese Hochschulneugründung geeinigt. Der Text dieser Entschließung wird umgehend dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung (MSWF) in Düsseldorf als Basis für die Erarbeitung eines Gründungsgesetzes zugeleitet.

    Einigung erzielten die Hochschulvertreter auch über den Namen der neuen Hochschule. Als Name, der auch die strategische Ausrichtung dieser neuen Institution sehr gut trifft, wird "Hochschule für Technik und Wirtschaft Südwestfalen (HTWS)" vorgeschlagen. Auf die bisher übliche Abteilungsstruktur wird ausdrücklich verzichtet. Statt dessen sollen die vier Hochschulstandorte in Hagen, Iserlohn, Meschede und Soest gleichberechtigt kooperieren. Sitz der HTWS und der Hochschulverwaltung soll Iserlohn sein.

    Für eine maximal vierjährige Übergangszeit sollen vom Ministerium in Düsseldorf - auf Vorschlag der Fachbereiche an den vier Standorten - Gründungsbeauftragte und Gründungsgremien eingesetzt werden die die neuen Hochschulstrukturen entwickeln. Hierzu zählen das Gründungsrektorat, der Gründungssenat sowie die Gründungsdekaninnen bzw.- dekane. In den zentralen Gründungsgremien sollen alle vier Hochschulstandorte gleichgewichtig vertreten sein. Die Gründungsphase soll spätestens im Jahre 2005 mit der Durchführung von Wahlen zu den Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern abgeschlossen werden.

    Die Vertreter der vier Hochschulstandorte streben an, die derzeitige Übergangsphase vor Wirksamwerden des Gründungsgesetzes, in der schon für die neue Hochschule geplant wird, so kurz wie möglich zu halten. Dementsprechend sollen die Vorstellungen zum Gesetzesentwurf noch in dieser Woche dem Ministerium zugeleitet werden. Alle Beteiligten hoffen, dass das Gesetz bis zum Jahresende vom NRW-Landtag verabschiedet wird, damit die Neugründung der HTWS zum
    1. Januar 2002 erfolgen kann.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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