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02.07.2001 14:48

Verleihung der Ehrendoktorwürde an Dr. iur. Reinhard Wiesner

Michael Seifert Hochschulkommunikation
Eberhard Karls Universität Tübingen

    Verleihung der Ehrendoktorwürde an Dr. iur. Reinhard Wiesner

    Die Tübinger Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften verleiht Dr. Reinhard Wiesner heute die Ehrendoktorwürde.
    Reinhard Wiesner ist seit vielen Jahren Referent im Bundesministerium für Familie, Frauen und Gesundheit und zuständig für Entwurf und Formulierung des 1990 vom Parlament verab-
    schiedeten "Kinder- und Jugendhilfegesetzes", das das 1923 erlassene und in den Nachkriegs-
    jahren ergänzte Jugendwohlfahrtsgesetz ersetzt hat. Wiesner gilt als "Vater" des neuen Gesetzes, das die Probleme von Kindern und Heranwachsenden nicht mehr in individualisierenden Defizitzuschreibungen verhandelt, sondern im Kontext ihrer Lebensverhältnisse und der darin liegenden Probleme und Ressourcen zu beurteilen versucht. In der Urkunde zur Verleihung der Ehrendoktor-
    würde heißt es: "Die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ehrt Reinhard Wiesner für seine herausragenden Leistungen bei der Entwicklung und Etablierung des neuen Kinder- und Jugendhil-
    ferechts und seine grundlegenden Beiträge zu einem zugleich rechtlich und sozialpädagogisch fundierten Fachdiskurs, der, orientiert an Maximen der Demokratisierung, Partizipation und lebens-
    weltlichen Planung, sich als vorantreibendes Moment in der Gestaltung der Jugendhilfe erwiesen hat."
    Die Ehrung findet heute (2.Juli) um 16.15 Uhr im Großen Senat (Neue Aula, Wilhelmstr. 7) statt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

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