Alle Studieninteressierten, die sich im kommenden Wintersemester für ein Lehramtsstudium einschreiben, können es in Bochum vollständig absolvieren.
Bochum, 10.07.2001
Nr. 196
Keine Versuchskaninchen
Wer Lehrer werden will, kann es in der RUB
Reformiertes Lehramtstudium erst ab Wintersemester 2002/03
Um alle Unsicherheiten auszuräumen, die durch die Kommunikation über den Qualitätspakt und die Empfehlungen des Expertenrats entstanden sind, stellt die RUB unmissverständlich klar:
1. Wer Lehrer für die Sekundarstufe II werden will, kann sein Studium in der Ruhr-Universität Bochum aufnehmen und vollständig absolvieren;
2. Die RUB garantiert Studieninteressierten, die sich im kommenden Wintersemester 2001/02 und im Sommersemester 2002 für die bestehenden Lehramtstudiengänge einschreiben, dass sie ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende (bis 2008) studieren werden können.
3. Zum Wintersemester 2002/03 wird die RUB voraussichtlich die Struktur der Lehrerausbildung in Anlehnung an die Bachelor- und Masterstudiengänge reformieren. Studierende, die sich im Wintersemester 2001/02 und im Sommersemester 2002 einschreiben, werden voraussichtlich ab Wintersemester 2002/03 problemlos in den reformierten Studiengang wechseln können.
4. Studierende, die erst zum Wintersemester 2002/03 ein Lehramtstudium aufnehmen wollen, werden nur noch nach der reformierten Lehrerausbildung studieren können.
5. Der Abschluss des reformierten Lehramtstudiums (Erste Staatsprüfung Lehramt für die Sekundarstufe II) wird bundesweit kompatibel sein. Dies wollen die RUB und das Land NRW sicherstellen.
Studienreform für mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt
In den Medien und den Empfehlungen des Expertenrats war zuletzt immer wieder von "Experimentierklauseln" die Rede, und dass das Lehramtstudium in Bochum abgeschafft werde. Studierende an der RUB sind keine Versuchskaninchen. Richtig ist vielmehr, dass die RUB mit der Reform der Lehramtsausbildung ihren Absolventen eine größere Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen will.
Rechtsverordnung stellt dafür die Weichen
In der 6. Rechtsverordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 30.05.2001 heißt es, dass die Studiengänge für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Ruhr-Universität Bochum zum 1. Oktober 2008 aufgehoben werden. "Gleichwohl", stellt das Land in der Begründung der Rechtsverordnung klar, "erhalten auch diese Hochschulen die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine den Qualitätserfordernissen entsprechende, gestufte Lehrerbildung zu schaffen." Die RUB steht kurz davor, ihr Modell dafür zu verabschieden.
Weitere Informationen
Dipl.-Psych. Ludger Lampen, Zentrale Studienberatung, Tel. 0234/32-23859, Fax: 0234/32-14473, E-Mail: ludger.lampen@ruhr-uni-bochum.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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