Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn hat jetzt beschlossen, einem 2008 wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Promotionsvermittler aus Bergisch-Gladbach den Doktorgrad zu entziehen. Das hat der Dekan der Fakultät, Professor Dr. Günther Schulz, mitgeteilt.
"Die Entscheidung des Fakultätsrats basiert auf der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät", sagt Dekan Schulz. Danach kann der Doktorgrad entzogen werden, wenn der Promovierte wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist oder wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt ist, bei deren Vorbereitung oder Begehung der Doktorgrad eingesetzt wurde. "Nach Auskunft des Landgerichts Hildesheim wurde der Betreffende wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten zuzüglich einer hohen Geldstrafe verurteilt", sagt Professor Schulz. Das Urteil wurde 2008 gesprochen und ist seit Mai 2009 rechtskräftig.
"Bei der Begehung der Straftaten, deren Zweck es war, Promotionskandidaten zum Titel zu führen, hatte der Vermittler seinen Doktorgrad eingesetzt, um seinen Kunden Seriosität zu signalisieren", erklärt Professor Schulz. Seinen Doktortitel hatte er von der Pädagogischen Fakultät der Universität Bonn erhalten, die Anfang des Jahrhunderts in der Philosophischen Fakultät aufgegangen war. Dem Betreffenden wurde rechtliches Gehör gewährt.
Kontakt:
Prof. Dr. Günther Schulz
Dekan der Philosophischen Fakultät
Telefon: 0228/73-7295
E-Mail: g.schulz@uni-bonn.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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