Bachelor of Engineering – so heißt der akademische Grad, der den meisten Absolventinnen und Absolventen technischer Studiengänge der Hochschule München nach ihrem erfolgreichen Studium verliehen wird. Der Senat der Hochschule hat beschlossen, das Zeugnis um die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Ingenieur/ Ingenieurin zu ergänzen. In der genauen Formulierung heißt es: „Der Absolvent/die Absolventin ist berechtigt, die Berufsbezeichnung ‚Ingenieur/Ingenieurin’ zu führen.“
Prof. Dr. Christoph Seeßelberg, Vizepräsident für Lehre: „Mit diesem Zusatz lösen wir das Problem, dass bei den neuen akademischen Graden die Berufsbezeichnung nicht immer klar hervor geht. Eindeutig liegt die Deutungshoheit über die Bezeichnung Ingenieur beim Gesetzgeber und bei den Hochschulen. Vorstöße von Verbänden, Vereinen oder Ingenieurekammern, die sich möglicherweise ein Monopol auf die Bezeichnung Ingenieur verschaffen wollen, lehnen wir ausdrücklich ab. Vorschläge wie z.B. die ‚Ingenieurcard’, die quasi zu einer Zwangsmitgliedschaft führen würde, sind nicht akzeptabel.“
Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. hat im April zusammen mit Partner-Verbänden auf der Hannover Messe einen Berufsausweis für IngenieurInnen, die „EngineerING Card“, eingeführt. Der Ausweis dokumentiert Abschlüsse, einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung von IngenieurInnen und ist an die Verbandsangehörigkeit gebunden.
Gern vermitteln wir Ihnen Gesprächspartner zu den Themen Ingenieur/Ingenieurin oder Bachelor – Master – Diplomingenieur:
Christina Kaufmann, T 089 1265-1908, christina.kaufmann@hm.edu
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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