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13.07.2001 13:42

Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetz

Klaus Großjohann Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.

    Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP)
    zum heute verabschiedeten Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetz:Ohne mehr qualifiziertes Personal gibt es keine bessere Pflege - Enorme Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der Gesetze beklagt

    Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP)
    zum heute verabschiedeten Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetz:

    Ohne mehr qualifiziertes Personal gibt es keine bessere Pflege - Enorme Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der Gesetze beklagt

    Berlin (AGP), 13. Juli 2001 - Ohne wesentlich mehr qualifiziertes Personal für die Pflege hilfebedürftiger Menschen und die Kontrolle der Heime werde die heute vom Bundesrat verabschiedeten neuen Heim- und Pflege-Qualitätssicherungsgesetze kaum zu Verbesserungen führen. Das stellte die Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP), zu der sich fünf bedeutende Sozial- und Altenorganisationen zusammengeschlossen haben, heute fest.
    Die formulierten Ziele in den zu Beginn nächsten Jahres in Kraft tretenden Gesetzen - wie Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und Stärkung der Heimaufsicht - seien zwar zu begrüßen. Es werde aber nicht deutlich, wie die vorgesehenen Regelungen tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden sollen, so die AGP. Hier gebe es enorme Vollzugsdefizite. So sei es den völlig unterbesetzten Heimaufsichten, für die Länder und Kommunen zuständig sind, gar nicht möglich, die Lage in den rund 8.000 Alten- und 2.900 Behinderten-Einrichtungen mit ihren fast 800.000 Plätzen wirksam zu kontrollieren und notwendige Änderungen herbei zu führen. Die Aktion fordert daher mindestens eine Verdoppelung sowie eine wesentliche fachliche Verstärkung des Personals der Heimaufsicht in allen Bundesländern. In der Heimgesetz-Novelle werde aber davon ausgegangen, dass weder Ländern oder Kommunen noch dem Bund nennenswerte zusätzliche Kosten entstehen. Eine wirksame Kontrolle zum Nulltarif kann es aber nicht geben, betont die AGP.

    Mit Pflegezeitbemessungsverfahren Streit um Personalausstattung lösen

    Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen müsse endlich nach ihrem tatsächlichen Bedarf erfolgen - und nicht danach, was Pflegeeinrichtungen mit ihrem vielfach zu knapp bemessenen Personal gerade zu bieten haben, meint die AGP. Sie begrüßt, dass nach dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz künftig die Zahl der notwendigen Pflege- und Betreuungskräfte auch mit Hilfe von landesweiten Personalbedarfsermittlungsverfahren ermittelt werden kann. Die AGP fordert: Künftig sollte der notwendige Bedarf an Pflegeleistungen und Pflegezeit für jeden einzelnen Bewohner in den stationären Einrichtungen mit dem international anerkannten und inzwischen auch in Deutschland erfolgreich getesteten Bemessungsverfahren PLAISIR© (Planification Informatisée des Soin Infirmiers Requis) ermittelt werden. Mit Hilfe dieses Verfahrens lasse sich auch der erforderliche Personalbedarf für jedes einzelne Heim gesondert kalkulieren. Damit könne das Verfahren auch entscheidend zur Lösung des Streites um die angemessene Zahl von Pflegekräften in den Heimen beitragen. Vernachlässigungen und Missstände wegen fehlendem Pflegepersonal könnten so verhindert werden, erklärte die Aktion gegen Gewalt in der Pflege.
    Positiv wertet die AGP, dass künftig auch Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner die Wahrnehmung der Interessen von Bewohnern in den Heimbeiräten verstärken können. Sinnvoll wäre darüber hinaus aber auch die Institutionalisierung einer unabhängigen Ombudsperson, die in ständigem Kontakt mit den Bewohnern und verantwortlichen Behörden steht und negativen Entwicklungen in Heimen und Pflege-Einrichtungen entgegenwirkt. Solch eine Ombudsperson könnte beispielsweise ein engagierter Seniorenvertreter, Pfarrer oder Rechtsanwalt sein.

    Zur Aktion gegen Gewalt in der Pflege haben sich seit 1997 der Sozialverband Deutschland (ehemals Reichsbund), das Kuratorium Deutsche Altershilfe, der Berufsverband für Altenpflege, der Münchener Arbeitskreis gegen Menschenrechtsverletzungen und die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter - Handeln statt Misshandeln zusammengeschlossen.

    v.i.S.d.P.: Hans Nakielski


    Weitere Informationen:

    http://www.kda.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Bauwesen / Architektur, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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