„Der Ball ist rund und muss rollen. Der nächste Gegner ist immer der schwerste. Jedes Spiel muss erst gespielt werden.“ – So lautet Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des „Grundgesetzes für Fußballdeutschland“. Dieses Gesetz wurde jetzt mit ausführlichen Kommentierungen vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken (JIPS) veröffentlicht.
Das „Grundgesetz für Fußballdeutschland“ entstand im Jahr 2004, verfasst vom damaligen Bundesverfassungsrichter und Fußball-Fan Udo Steiner. Der Jura-Professor erkannte vor der seinerzeit anstehenden Europameisterschaft, dass es dem „deutschen Fußballvolk“ an einer Verfassung mangelte. Aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 wird das Fußball-Grundgesetz (FuGG) einschließlich seiner Kommentierungen nun vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken veröffentlicht. Der Kommentar wurde von (ehemaligen) Mitarbeitern von Professor Udo Steiner erarbeitet; zu den Kommentatoren gehört auch Professor Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität des Saarlandes.
Das Fußball-Grundgesetz enthält unter anderem „Fußballgrundrechte“ wie die Unverletzlichkeit des Torwarts im Torraum (Artikel 2 Absatz 1 Satz 3) und das Asylrecht fanverfolgter Spieler und Schiedsrichter in fußballfreien Zonen oder fußballsicheren Drittländern (Artikel 16a). Beachtung finden aber auch die Rechtsverhältnisse des „deutschen Fußballvolkes“ zu befreundeten Fußballvölkern und zu „Fußballfeindländern“ (Artikel 25 FuGG).
Das Fußball-Grundgesetz ist Pflichtlektüre für alle diejenigen, die den Weg der Nationalmannschaft in Südafrika begleiten – und dabei gegebenenfalls als „Nachbetrachtungsfachleute“ auftreten wollen (siehe Artikel 5 Absatz 2 FuGG).
Link zum kommentierten Grundgesetz für Fußballdeutschland:
http://www.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=568
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Professor Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht
Tel. (0681) 302-3200
E-Mail: groepl@mx.uni-saarland.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Recht, Sportwissenschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).